Diskussion über Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF
Die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags wird vielfach diskutiert. ARD-Chef Kai Gniffke und der Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Tom Buhrow, verteidigten am Mittwoch den Gang nach Karlsruhe. Kritik kommt von den Ländern. Am Dienstag hatten die beiden öffentlich-rechtlichen Sender mitgeteilt, dass sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine Erhöhung des Beitrags zum Jahreswechsel zu erwirken. Das Gericht in Karlsruhe hat mittlerweile den Eingang einer Verfassungsbeschwerde mit Bezug zur Beitragserhöhung bestätigt.
Buhrow sagte vor dem WDR-Rundfunkrat in Köln, dass die Sender ihre Haushalts-Planungen auf der Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) aufbauen. „Wir hatten keine Wahl als Verfassungsbeschwerde einzulegen“, erklärte Buhrow. Die KEF hatte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen.
Gniffke, der auch SWR-Intendant ist, sagte der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ für die am Donnerstag erscheinende Ausgabe: „Der Schritt fällt uns nicht leicht. Aber alle müssen sich an Recht und Gesetz halten. Auch die Ministerpräsidenten.“
Die Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer hatten sich im Oktober auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, einen Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag jedoch bis zum nächsten Treffen am 12. Dezember in Berlin verschoben. Die Medienpolitik darf nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.
Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) dagegen kritisierte die Verfassungsbeschwerde. Robra sagte im Magdeburger Landtag, die Klage sei „definitiv verfrüht“. Die Länder hätten sich mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über ein neues Finanzierungsmodell unterhalten wollen. Es gebe eine Rücklage von einer Milliarde Euro bei den Anstalten. „Zu behaupten, in 2025 und 2026 würde der Notstand ausbrechen, ist schlicht und ergreifend falsch“, unterstrich Robra. Die Finanzierung der Anstalten sei gesichert.
Kritik kam auch von der Staatskanzlei Saarland. „Der Gang zum Verfassungsgericht kann auf Dauer kein geeigneter Weg sein, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest zu machen und seine Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erhalten“, erklärte Staatssekretär Thorsten Bischoff in Saarbrücken. Zuvor hatten auch der Vorsitzende der Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), und der sächsische Ministerpräsident und Co-Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Michael Kretschmer (CDU), die Entscheidung von ARD und ZDF bedauert.
Der Medienrechtler Wolfgang Schulz räumte indessen der Verfassungsbeschwerde gute Erfolgschancen ein. „Wenn die Länder den KEF-Vorschlag ohne verfassungsrechtlich tragfähige Begründung nicht umsetzen, ist fast sicher, dass die Beschwerde Erfolg hat“, sagte Schulz dem epd in Hamburg. Dass die Anstalten Verfassungsbeschwerde erheben, sei zu erwarten gewesen. „Eigentlich können sie gar nicht anders, denn sie haben ja einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, den sie nur mit hinreichenden finanziellen Mitteln umsetzen können.“