Diskriminierungszahlen steigen weiter – Ablehnung direkter und härter

Die Zahl der gemeldeten Diskriminierungs-Fälle ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Mit knapp 10.800 Fällen sei ein „Rekordwert“ erreicht, sagte die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung ihres Jahresberichts für 2023. Gegenüber 2022 stiegen die Fälle um 22 Prozent, in den vergangenen fünf Jahren haben sie sich verdoppelt.

Diskriminierungen aus rassistischen Gründen liegen mit 42 Prozent wie schon in den Vorjahren weiter an erster Stelle, an zweiter und dritter Stelle der gemeldeten Fälle folgen Benachteiligungen wegen einer Behinderung und des Geschlechts (25 bzw. 24 Prozent). Stark zugenommen haben Beschwerden wegen Altersdiskriminierung. Ataman verwies auf einen vergleichsweise neuen, ihren Worten zufolge alarmierenden Trend: „Die Menschen erleben Diskriminierung direkter, offener und härter“, sagte sie. Sie bekämen die zunehmende Polarisierung und Radikalisierung in der Gesellschaft unmittelbar zu spüren

Die Antidiskriminierungsbeauftragte forderte die Bundesregierung auf, die versprochene Stärkung des Diskriminierungsschutzes endlich anzugehen. Seit zwei Jahren werde die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verschleppt, kritisierte Ataman. Das Gesetz sei aber veraltet und zu schwach. In rund 2.500 der gemeldeten Fälle konnte die Antidiskriminierungsstelle nicht helfen, weil die Diskriminierung etwa bei Behörden oder in der Schule erfolgte, was durch das AGG nicht abgedeckt ist.

Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle ist beim Bundesfamilienministerium angesiedelt. Sie berät und unterstützt Menschen, die wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Weltanschauung, Religion, einer Behinderung, ihres Alters, wegen ihrer sexuellen Orientierung oder aus Gründen der Rasse benachteiligt werden, wie es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heißt.