Diskothek ignoriert Tanzverbot am Karfreitag

Über das gesetzliche Tanzverbot an Karfreitag hat sich eine Diskothek in Meßkirch bei Sigmaringen hinweggesetzt. Bei einer Überprüfung erwischten Beamte in der Nacht zum Samstag über 30 Frauen und Männer auf der Tanzfläche, teilte die Polizei mit. Der Disko-Betreiber sieht nun einem Ordnungswidrigkeitenverfahren entgegen.

An den sogenannten stillen Tagen wie dem Karfreitag oder dem Volkstrauertag besteht in weiten Teilen Deutschlands ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen. Hintergrund ist die Auffassung, dass Tanz und Ausgelassenheit an solchen „stillen
Feiertagen“ aus Gründen der Moral, Religion oder Tradition unangemessen sind. Untersagt sind dann auch andere laute öffentliche Veranstaltungen, die über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“, etwa Sportveranstaltungen, Märkte, Pferderennen, Umzüge oder Volksfeste. (0699/30.03.2024)