„Diese Wahl ist Gemeindeaufbau“

Bald werden in allen Gemeinden der Nordkirche Gemeinderäte gewählt. Noch werden vielerorts Kandidaten gesucht. Was der Nordkirchen-Wahlbeauftragte Sebastian Kriedel rät.

Mit diesem Motiv wirbt die Nordkirche für die Wahl
Mit diesem Motiv wirbt die Nordkirche für die WahlNordkirche

Schwerin. Der Countdown läuft. Am 1. Sonntag im Advent stehen in allen fast 1000 Kirchengemeinden der Nordkirche die Wahlen für die nächste Legislaturperiode der Kirchengemeinderäte an. Bis spätestens Ende September sollen ausreichend Kandidaten für die Wahl gefunden worden sein, betont Sebastian Kriedel, Jurist im Landeskirchenamt und Wahlbeauftragter der Landeskirche. Ausreichend bedeute, dass mindestens eine Person mehr kandidiert, als Plätze durch den Wahlbeschluss der jeweiligen Kirchengemeinde vorgesehen sind. „Das ist neu gegenüber der vorigen Wahl 2016.“

Für Kriedel sind diese Wahlen das Herzstück innerkirchlicher Demokratie. „Immerhin geht es um das Wohl und Wehe der kirchengemeindlichen Arbeit“, betont er. Denn laut Kirchenverfassung wird die Ortsgemeinde von diesem Gremium geleitet und beaufsichtigt. Den Rahmen dafür gibt die Verfassung vor, aber auch die Kirchengemeinderatsordnung und die von der Landessynode erlassenen Gesetze. „So hat jede Gemeinde neben dem Auftrag, das Evangelium zu verkünden, als Körperschaft öffentlichen Rechts etliche grundlegende Aufgaben.“

Spielraum für Gemeinden

Zu den Aufgaben gehören die Aufstellung eines Haushaltes, die Verwaltung der Grundstücke und, wenn Mitarbeiter vorhanden, auch die dienst- und arbeitsrechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Doch innerhalb dieses Rahmens gibt es Spielräume, die den Gemeinden ermöglichen, in der inhaltlichen Arbeit eigene Schwerpunkte zu setzen, betont Kriedel. Schließlich seien die Umfelder und die Bedingungen, in denen Kirchengemeinden leben und arbeiten, sehr unterschiedlich.

Sebastian Kriedel
Sebastian KriedelNordkirche

Von daher gibt es einerseits Aufgaben, die alle Personen in einem Kirchengemeinderat gemeinsam haben. Doch es sei eben auch gut, so Kriedel, wenn dort auch verschiedene Kompetenzen vertreten sind: Menschen mit einem Faible für Verwaltungsaufgaben oder Baufragen würden ebenso gebraucht wie Menschen, die sich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder mit Senioren engagieren, im diakonisch-sozialen Bereich Erfahrungen einbringen, das gottesdienstliche Leben mitgestalten oder sich für Kunst und Kultur begeistern. „Das alles sind Arbeitsbereiche, die von der Gemeindeleitung her verantwortet werden“, verdeutlicht der landeskirchliche Wahlbeauftragte.„Und wenn dann diese verschiedenen Kompetenzen gut im Kirchengemeinderat im Gespräch sind, dann kommt es auch zu guten Entscheidungen.“

„Jeder, der Gemeinde mitgestalten möchte, sollte darum überlegen: Wo sind meine Fähigkeiten? Wofür möchte ich mich besonders einsetzen? Kann ich mir vorstellen, dies auch in leitender Verantwortung, also im Kirchengemeinderat, in der nächsten Legislaturperiode von sechs Jahren zu tun?“, merkt Kriedel an.

Wer das Vorschlagsrecht hat

Bereits seit dem vergangenen Herbst können alle Gemeindeglieder, die das passive Wahlrecht haben, sich als Kandidaten aufstellen lassen. „Dazu sucht man sich fünf Unterstützer.“ Doch weil es nicht jedem liegt, sich selbst vorzuschlagen, rät er, einfach das Gespräch in der Gemeinde zu suchen. „Oft ist es ja auch so, dass bei Interesse an bestimmten Aufgaben auch der amtierende Kirchengemeinderat sich freut und denjenigen als Kandidaten aufstellt“, macht er Mut und erklärt: „Das Vorschlagsrecht können auch andere Gemeindeglieder initiieren.“

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Mut machen möchte er auch, bei eventuellen Vorbehalten trotzdem zu kandidieren. Zwar sollte grundsätzlich die Mitarbeit im Kirchengemeinderat für sechs Jahre geplant werden, wie es die Verfassung vorsieht. Denn dies sei eine gute Zeit, um sich einzuarbeiten und dann aktiv mitzugestalten. „Doch es ist im Einzelfall möglich, vorzeitig sein Amt aus beruflichen und familiären Gründen zur Verfügung zu stellen. Dann muss nachgewählt werden, dafür gibt es Verfahren. Das ist also kein Grund, sich nicht aufstellen zu lassen“, betont Sebastian Kriedel.

Auch die Sorge mancher vor zu großer Verantwortung und einer eventuellen Haftung für Beschlüsse oder Versäumnisse des Kirchengemeinderates, die manche haben, entkräftet Kriedel. Zudem habe die Landeskirche das Haftungsrisiko aller ehrenamtlich Tätigen durch umfassende Versicherungen abgedeckt. Bei solchen und ähnlichen Fragen empfiehlt er, sich hier kundig zu machen.

„Von wegen Last!“

„Acht Wochen vor der Wahl am 1. Sonntag im Advent müssen alle Wahlvorbereitungen abgeschlossen sein“, mahnt Kriedel. „Dann muss also die Wahlvorschlagsliste stehen“. Berufungen auf leer gebliebene Plätze sind nur möglich, nachdem sich der neue Kirchengemeinderat konstituiert hat. Aber er hofft, dass dies nicht eintritt und appelliert deshalb an die Gemeinden: „Diese Wahlen sind Gemeindeaufbau. Ich wünsche mir, dass darum die Wahlvorbereitungen nicht als Last, sondern als Lust empfunden werden.“