Die ODA-Quote
Der Begriff ODA wird international verwendet und bedeutet „Official Development Assistance“, sprich: öffentliche oder staatliche Entwicklungshilfe. Die ODA-Quote zeigt auf, wie hoch in einem Land der Anteil der Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit gemessen am Bruttonationaleinkommen ist.
Im Jahr 1972 haben die Vereinten Nationen vereinbart, dass die Richtlinie für die Industriestaaten eine ODA-Quote von 0,7 Prozent sein soll. Deutschland hat diese Marke bislang fünfmal erreicht: in den Jahren 2016, 2020, 2021, 2022 und 2023. Allerdings erreichte Deutschland das Ziel häufig nur, weil die Flüchtlingshilfe im Inland mitgezählt werden darf. Ohne diese Ausgaben hätte Deutschland das Ziel in diesem Jahr verfehlt. Nach Abzug der Flüchtlingshilfe im Inland läge die ODA-Quote für 2023 nach Angaben des Bundesentwicklungsministeriums bei 0,64 Prozent.
In die ODA-Quote eingerechnet werden öffentliche Gelder, die für die Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung armer Länder ausgegeben werden – und in dem Zusammenhang auch an internationale Organisationen fließen können. Militärhilfe gehört nicht dazu, aber Kosten für Polizeiausbildung dürfen angerechnet werden.
Die meisten der staatlichen Entwicklungsgelder in Deutschland stammen aus dem Bundesentwicklungsministerium. Aber auch die anderen Ministerien sowie Länder und Kommunen leisten ihren Beitrag. Vom Auswärtigen Amt etwa fließen Gelder in Krisenprävention und humanitäre Hilfe.