Die „Beratende Kommission NS-Raubkunst“
Die unabhängige „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts“, insbesondere aus jüdischem Besitz, ist 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet worden, um bei Differenzen über die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu vermitteln.
Die Kommission kann von Einrichtungen und Privatpersonen bei Meinungsverschiedenheiten über die Rückgabe von NS-Raubgut angerufen werden. Voraussetzung für das Tätigwerden der Kommission ist das Einverständnis beider Seiten, eine Mediation durch die Kommission herbeiführen zu wollen. Die Kommission kann zur Beilegung der Meinungsverschiedenheit rechtlich unverbindliche Empfehlungen geben. Sie kann beispielsweise die Rückgabe des Kulturguts oder die Rückgabe unter Zahlung einer Entschädigung empfehlen; ebenso kann sie den Verbleib des Kulturguts unter Zahlung einer Entschädigung empfehlen oder sich gegen eine Restitution aussprechen. Bisher hat die Kommission 23 Empfehlungen abgegeben.
Der Kommission gehören bis zu zehn Mitglieder an; den Vorsitz hat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier. Berufen werden unabhängige Persönlichkeiten mit juristischem, ethischem, kulturellem und historischem Sachverstand, die kein herausgehobenes politisches Amt bekleiden. Die Kommissionsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.