Nach Ansicht der Diakonie Württemberg würde die von der Bundesregierung angedachte Pauschalierung der Unterkunftskosten von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern zu „neuer Obdachlosigkeit in großem Ausmaß“ führen. Das Grundproblem seien der für viele Menschen zu teure Wohnraum und zu wenige Sozialwohnungen, sagte Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, am Montag in Stuttgart. Die Diakonie Württemberg begrüßt alle Reformen, die eine Stabilisierung bewirken, warnt aber vor Einschnitten bei Sozialleistungen. Stattdessen brauche es ein Sofortprogramm für den sozialen Wohnungsbau. Die Bundesregierung will die Unterkunftskosten im Bürgergeld begrenzen, indem die Zahlungen pauschaliert, also die Kosten nicht mehr in der tatsächlichen Höhe erstattet werden.
„Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, brauchen eine kluge und angemessene Unterstützung beim Weg aus der Armut“, sagte Tanja Herbrik, Vorsitzende des Fachverbands Arbeitslosenhilfe in der Diakonie Württemberg. Bürgergeldempfänger könnten nicht einfach die Wohnung wechseln, weil sie häufig gar keine günstigere Wohnung finden. Am Ende drohe Obdachlosigkeit, auch für ganze Familien. Einmal in der Notunterkunft oder im Obdachlosenheim, könnten Menschen im Alltagsleben und bei der Arbeit schwerer wieder Fuß fassen.
Erwerbslose finden laut Herbrik nicht durch Sanktionen dauerhaft in die Arbeitswelt zurück, sondern durch Begleitung, Beschäftigung und Qualifizierung. „Ein beeinträchtigter Mensch, der unter Androhung von Entzug seiner materiellen Existenz in prekäre Arbeit geschickt wird, verliert diese erfahrungsgemäß schnell wieder.“
Die Diakonie wirbt für einen massiven Ausbau der Beschäftigung bei den Wohlfahrtsverbänden: Tätigkeiten in den Kommunen und im Umweltschutz oder im Recycling seien gemeinnützig und im gesellschaftlichen Interesse. Langzeitarbeitslose Menschen ließen sich dort gut einsetzen. Auf Menschen, die wegen einer Krankheit oder anderer gravierender Einschränkungen nicht mehr eine volle Beschäftigung leisten können, wirkten die derzeitigen Reformdebatten „tief verstörend“. (2458/29.09.2025)