Diakonie: Sanktionen beim Bürgergeld kontraproduktiv

Arbeitsminister Hubertus Heil will die Sanktionen beim Bürgergeld verschärfen, wenn Leistungsberechtigte eine „zumutbare Arbeit“ nicht annehmen. Das sieht die Diakonie kritisch.

Wer eine zumutbare Arbeit verweigert, soll Sanktionen beim Bürgergeld bekommen
Wer eine zumutbare Arbeit verweigert, soll Sanktionen beim Bürgergeld bekommenImago / Panama Pictures

Die Diakonie sieht die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für eine Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld kritisch. Es gelte wie schon bei Hartz IV: „Sanktionen sind aus Diakonie-Sicht kontraproduktiv“, erklärte der evangelische Sozialverband auf Anfrage in Berlin. Wie am Donnerstag bekannt wurde, will Heil Jobverweigerern künftig für zwei Monate den Regelbedarf komplett streichen.

„Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir, dass Sanktionen besonders Menschen mit besonderen Problemen hart treffen, zum Beispiel jene, die nicht gut lesen und schreiben können, oder Personen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen“, sagte die Sozialvorständin der Diakonie, Maria Loheide. Zusätzlicher Druck durch Sanktionen verschärfe deren Lage nur und trage nicht zur Lösung ihrer individuellen Probleme bei, sagte sie.

Bürgergeld: Heil will Regelbedarf streichen

Heil plant die Streichung des Regelbedarfs, „wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“. So formuliert es ein Entwurf für das von der Bundesregierung geplante Haushaltsgesetz. Leistungen für die Kosten von Unterkunft und Wohnung würden auch im Fall einer kompletten Streichung des Regelbedarfs weiter gezahlt werden. Das Bürgergeld, das in diesem Jahr die Hartz-IV-Leistungen abgelöst hat, kann derzeit um bis zu 30 Prozent gekappt werden.

Die Verschärfung der Sanktionen soll ein Beitrag von Heils Ministerium für die Einsparungen im Haushalt für das kommende Jahr sein. Laut Gesetzentwurf könnten durch die Sanktionsverschärfung rund 170 Millionen Euro pro Jahr gespart werden, wovon der Bund einen Hauptteil von 150 Millionen Euro einbehalten würde. 20 Millionen Euro entfielen demnach auf die Kommunen.