Artikel teilen:

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Wahlen ab 16 in NRW

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat die Absenkung des Wahlalters in Nordrhein-Westfalen auf 16 Jahre bei Landtagswahlen gelobt. Dies sei ein „guter und notwendiger Schritt, um den Interessen junger Menschen ein stärkeres Gewicht zu verleihen und damit die Demokratie zu stärken und langfristig zu erhalten“, sagte Vizepräsidentin Anne Lütkes am Mittwochabend in Berlin. Zuvor hatte der nordrhein-westfälische Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen. Bei der kommenden Landtagswahl 2027 werden so auch 16- und 17-Jährige wählen können.

„Der heute noch jungen Generation wird zukünftig eine tragende Rolle beim Erhalt unserer Demokratie zukommen“, betonte Lütkes. „Wenn Kinder und Jugendliche Demokratie als eine Gesellschaftsform erleben, in der sie mitgestalten können und in der ihre Ansichten berücksichtigt werden, so werden sie sich zukünftig für die Demokratie einsetzen.“ Das Deutsche Kinderhilfswerk setze sich dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken.

Das Kinderhilfswerk wirbt neben einer Absenkung des Wahlalters für eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita und Schule sowie den Angeboten der Jugendhilfe sowie den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente. „Eine Begleitung dieses Ausbaus durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sichert die Qualität der stattfindenden Beteiligungsprozesse“, hieß es.

Nordrhein-Westfalen folgt mit der Wahlberechtigung ab 16 bei Landtagswahlen als achtes Bundesland auf Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.