Die Zahl der Bleiberechts-Fälle, die 2023 bei der baden-württembergischen Härtefallkommission gelandet sind, lag um 39 Prozent niedriger als im Jahr davor. Es handelte sich um 254 Eingaben, teilte das Justizministerium am Donnerstag in Stuttgart mit. Im Jahr zuvor waren es noch 417 gewesen.
Ursache für den Rückgang ist nach Angaben des Ministeriums die Einführung des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts, durch das mehr Ausländer ein vorrangiges Bleiberecht erhalten und deshalb kein Härtefallverfahren angestrengt hätten. Die meisten Eingaben kamen von Menschen aus Gambia (48), gefolgt von Nigeria (30), Kamerun (28), Türkei (20) und Irak (14).
Die Kommission entscheidet über Sonderfälle, für die das Ausländerrecht keine befriedigende Lösung anbietet. Wenn Ausländer im Land bleiben, muss das durch dringende humanitäre oder persönliche Umstände begründet werden.
2023 hat die Kommission über 448 Eingaben entschieden, teilweise stammten sie aus den Vorjahren. In 329 Fällen lehnte die Kommission die Eingabe aus rechtlichen Gründen ab – in 70 Prozent aus dem Grund, weil die Eingabesteller bereits ein anderweitiges Bleiberecht erhalten hatten. In 58 der beratenen Fälle hat sich die Kommission den Angaben zufolge für ein Härtefallersuchen an die oberste Ausländerbehörde entschieden. Hier kam es dann in 71 Prozent der Fälle für die Betroffenen zu einer positiven Entscheidung mit Gewährung des Bleiberechts.
Die unabhängige Härtefallkommission wurde 2005 eingerichtet. Sie besteht aus zehn Mitgliedern und deren Stellvertretern, die auf Vorschlag der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der evangelischen Landeskirchen, der katholischen Kirche und des Flüchtlingsrates sowie der kommunalen Landesverbände berufen werden. Ihre Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Vorsitzender ist seit 2020 der frühere Landrat des Ostalbkreises, Klaus Pavel. (2853/19.12.2024)