Vertreter von Verbänden und Medienrechtler haben sich am Donnerstag im saarländischen Landtag kritisch mit der Reform des Medienrechts auseinandergesetzt. Der Jurist Bernd Radek warnte im Medienausschuss vor einer Schwächung des Saarländischen Rundfunks (SR), SR-Rundfunkratsmitglieder vor einer zu großen Arbeitsbelastung. Dennoch waren sich alle einige, dass Reformen nötig sind.
Der saarländische Landtag beschäftigt sich zurzeit mit einem Entwurf der SPD-Landesregierung, der das seit 2002 geltende Medienrecht in ein Gesetz für den Saarländischen Rundfunk (SR) und eines für den privaten Rundfunk, Online-Angebote, Presse und Landesmedienanstalt (LMS) aufteilt. So soll etwa der SR-Rundfunkrat nur noch 26 statt 38 Mitglieder haben, die Landesregierung kein Mitglied und die Landtagsfraktionen nur noch beratende Mitglieder entsenden. Im neuen Direktorium sollen neben dem Intendanten zwei weitere Personen, die die Bereiche Verwaltung und Technik sowie Programm und Information vertreten, den SR als Team leiten.
Medienrechtler Radek kritisierte, dass ein Direktorium dem Selbstverwaltungsrecht der Anstalt widerspreche. Die Zahl der Direktoren sei in den vergangenen Jahren von zehn auf drei reduziert worden. Es böte sich an, diesen Geschäftsbereiche zuzuweisen, was aber Aufgabe der Gremien sei, unterstrich der frühere SR-Justiziar.
Eine Absage erteilte er auch der Deckelung des Intendantengehalts auf etwa 180.000 Euro im Jahr – zurzeit verdient SR-Intendant Martin Grasmück 245.000 Euro. Der SR bewege sich im Geleitzug der anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Der Vergleich mit Ministergehältern sei „alles andere als glücklich“. Intendanten seien leitende Angestellte, aber hätten nicht die Privilegien des öffentlichen Dienstes wie Minister.
„Ich vertrete hier meine Auffassung und nicht die des Saarländischen Rundfunks“, betonte Radek, der Ende 2021 als SR-Justiziar in den Ruhestand ging. Radek warnte zudem davor, Radio Bremen als Vorbild für den SR zu nehmen. Der Sender habe weder eine eigene Fernsehproduktion noch eine eigene Personalabteilung. „Radio Bremen ist als Referenz ungeeignet, es sei denn, man wolle den SR in seiner Bedeutung für die ARD, für das Saarland, auf ein Landesfunkhaus reduzieren“, betonte der Jurist.
Kritik äußerten Rundfunkratsmitglieder auch an der Reduzierung der Amtszeit auf zwei Perioden. Hasso Müller-Kittnau vom Saarländischen Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erklärte, dass es drei Amtszeiten sein sollten. Ansonsten würden vom aktuellen Rundfunkrat noch maximal fünf Menschen übrig bleiben. „Nach ein paar Jahren ist man erst einmal in der Lage zu verstehen, worum es geht“, betonte er. Zudem sprach er sich gegen eine feste Regelung zum Wechsel zwischen entsendeten Männern und Frauen aus. Für große Verbände sei das kein Thema, aber kleinere müssten Gremienarbeit ehrenamtlich besetzen. Anstatt einer Muss- wäre eine Soll-Regelung besser, sodass Verbände erklären müssten, warum sie nicht zwischen Männern und Frauen abwechselten.
Die Reform sieht auch Anpassungen bei der Landesmedienanstalt vor. So soll der Direktor oder die Direktorin künftig vom Medienrat und nicht mehr vom Landtag gewählt werden. Zudem soll die LMS laut Entwurf auch Lokaljournalismus fördern können. LMS-Direktorin Ruth Meyer begrüßte die Änderungen, mahnte aber eine auskömmliche Finanzierung an.
Der Vorsitzende des LMS-Medienrates, Stephan Ory, ergänzte, dass sich die Aufgaben einer Medienanstalt in den vergangenen Jahrzehnten verändert hätten. Es gehe weniger um die Auswahl von Programmveranstaltern als vielmehr um Medienkompetenzvermittlung. „Wir werden vom Saarland aus einen Musk nicht dazu bringen, dass er Twitter oder jetzt X dauerhaft einem demokratischen Prozess zuführt“, sagte er. Aber sie seien in der Lage, Kompetenzen zu vermitteln, um demokratieeinschränkende Entwicklungen wahrzunehmen.