In Mecklenburg-Vorpommern sind im Juli bereits über 100 Entschädigungsanträge von Menschen gestellt worden, die in der DDR Opfer der 1952 und 1961 durchgeführten Zwangsaussiedlungsmaßnahmen geworden sind. Wie die MV-Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) am Freitag in Schwerin mittteilte, können Betroffene seit dem 1. Juli eine einmalige Ausgleichszahlung von 7.500 Euro beim Justizministerium MV beantragen.
Es sei zu begrüßen, „dass diesen Menschen, die über Nacht ihr Zuhause verloren haben, weil sie der DDR im Zusammenhang mit der Errichtung der innerdeutschen Grenze im Weg waren“, nun mit einer einmaligen Ausgleichszahlung bedacht würden, sagte die Ministerin laut Mitteilung. Dies sei „eine späte Anerkennung dafür, dass sie aus ihrem Lebensumfeld gerissen und zwangsumgesiedelt wurden und nicht über dieses Schockerlebnis berichten durften“.
Zudem habe sich die SED-Opferrente um 70 Euro auf 400 Euro erhöht, und die bisherige Einkommensgrenze sei weggefallen, hieß es. In diesem Zusammenhang gingen ebenso täglich Anfragen und Anträge ein. Auch bei der Opferrente sei zu beachten, dass das Justizministerium MV grundsätzlich nur für solche Verfolgungsmaßnahmen zuständig sei, die auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes MV erfolgten.