Medikamente, Röntgenbild, OP-Bericht: Das alles und noch viel mehr soll die elektronische Patientenakte bieten. Die Datenschutz-Beauftragte des Bundes mahnt Verbesserungen an.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz verlangt einen besseren Schutz sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte. “Die Versicherten können in einer App ihrer Krankenkasse einstellen, welche Daten der Gynäkologe, der Hautarzt oder der Allgemeinmediziner bekommt – das reicht vom verschriebenen Medikament über das Röntgenbild bis zum Operationsbericht”, sagte Louisa Specht-Riemenschneider den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag). Ursprünglich sei eine dokumentengenaue Grundeinstellung vorgesehen gewesen. “Das wurde aber wieder ein Stück weit zurückgedreht. Jetzt sollten die Versicherten am besten vor jedem Arztbesuch in der App festlegen, was sichtbar sein soll.”
“Leider ist die Einstellung nicht so feingranular, wie wir uns das wünschen”, so Specht-Riemenschneider. Die EU sehe eine feinere Einstellungsmöglichkeit vor, als das in der deutschen Patientenakte der Fall sei. “Mein Rat an alle Verantwortlichen lautet, dem vorzugreifen, was europäisch geregelt wird”, so die Beauftragte. “Sonst kann es passieren, dass technische Anpassungen später ganz schnell erfolgen müssen. Und das ist immer die schlechteste Lösung. Man sollte vorausschauend planen und dabei auf andere Länder in Europa schauen.”
Specht-Riemenschneider ist noch unentschieden, ob sie selbst die elektronische Patientenakte nutzt. “Ich werde mir ganz genau angucken, was mir meine Krankenkasse zur Verfügung stellt, wenn es so weit ist. Diese Entscheidung halte ich mir explizit offen.”