Das Stichwort: Westfälische Landessynode
Die Landessynode ist das oberste Beratungs- und Entscheidungsorgan der Evangelischen Kirche von Westfalen – mit knapp 1,9 Millionen Mitgliedern die viertgrößte der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Die Synode (griechisch für „gemeinsamer Weg“) beschließt den landeskirchlichen Haushalt und wählt den oder die Präses, von dem oder der sie geleitet wird, sowie die Kirchenleitung. Sie ist zuständig für theologische und kirchenpolitische Grundsatzentscheidungen und trifft rechtliche Regelungen.
Das Kirchenparlament wird jeweils für vier Jahre gebildet. Es besteht aus der oder dem Präses und den 13 weiteren Mitgliedern der Kirchenleitung, den Superintendentinnen und Superintendenten der 26 Kirchenkreise sowie weiteren gewählten, entsandten und berufenen Abgeordneten aus den Kirchenkreisen und anderen Bereichen der Landeskirche. Zusammen ergibt dies 153 stimmberechtigte Mitglieder, hinzu kommen 26 beratende Mitglieder und sachverständige Gäste.