Das Stichwort: Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die frühere Rundfunkgebühr, auch „GEZ-Gebühr“ genannt. Seitdem zahlen alle Haushalte und Betriebsstätten die Abgabe für öffentlich-rechtliche Sender, unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte wie Fernseher oder Radio besitzen. Grundgedanke der Reform war, dass in Zeiten von Smartphones nicht mehr der Besitz eines „Rundfunkempfanggeräts“ für die Gebührenpflicht entscheidend sein kann.
Der Beitrag liegt in der aktuellen Periode (2021-2024) bei 18,36 Euro pro Monat und Haushalt – egal, wie viele Menschen dort leben. Eine Befreiung aus sozialen Gründen ist möglich. Für Firmen richtet sich der Beitrag nach Betriebsstätten, Beschäftigten und Fahrzeugen.
Eine wichtige Rolle bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags hat die 1975 gegründete Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mit Sitz in Mainz. Sie spricht Empfehlungen für den Rundfunkbeitrag aus, die Länder entscheiden, ob sie dem folgen. Es gibt aber nur wenige zulässige Abweichungsgründe. Kritik am Programm gehört nicht dazu. Am Freitag konnte sich die Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig nicht darauf verständigen, der KEF-Empfehlung zu folgen, wonach der Beitrag zum 1. Januar um 58 Cent auf 18,94 Euro erhöht werden sollte.
Auf Beitragsänderungen müssen sich zunächst die Länderchefs einigen, danach müssen die unterzeichneten Verträge von allen Landesparlamenten gebilligt werden. Auf dieser letzten Stufe scheiterte das Verfahren im Jahr 2020.
Der Rundfunkbeitrag sollte damals zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. 15 Landesparlamente ratifizierten den entsprechenden Medienänderungsstaatsvertrag, einzig der Landtag von Sachsen-Anhalt stimmte im Dezember 2020 nicht ab und kippte die von der KEF empfohlene Erhöhung damit vorerst. ARD, ZDF und Deutschlandradio wehrten sich mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Erhöhung im Sommer 2021 schließlich anordnete.