Das Stichwort: Karfreitag

Der Karfreitag ist einer der höchsten Feiertage des Christentums. An diesem Tag erinnern Christen an das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. Das Wort Karfreitag leitet sich vom althochdeutschen „Kara“ für Klage und Trauer ab. In den meisten Kirchengemeinden schweigen die Glocken zu den Gottesdiensten. Manchmal ist der Altar schwarz verhängt und die Orgel bleibt stumm.

Christen sehen im Kreuz aber nicht nur einen Grund zur Trauer, sondern auch ein Zeichen des Heils und der Zuwendung Gottes zu den Ärmsten und Schwächsten: Gott selbst habe in Gestalt des unschuldig gekreuzigten Jesus Christus Schmerzen, Leid und Tod erfahren. Der Karfreitag darf nach christlichem Verständnis zudem nicht von Ostern und der Auferstehung getrennt werden: Das Kreuz steht demnach auch dafür, dass Gott das Leid und den Tod überwunden hat.

Taufen oder Trauungen finden am Karfreitag nicht statt. Die Karfreitagsruhe ist nach Landesgesetz geregelt. In Nordrhein-Westfalen gilt das Gesetz über die Sonn- und Feiertage. Es verbietet an sogenannten stillen Feiertagen, zu denen der Karfreitag gehört, öffentliche Veranstaltungen sowie Märkte und gewerbliche Ausstellungen bis 6 Uhr am Karsamstag. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind bereits ab Gründonnerstag um 18 Uhr untersagt.

Am Karfreitag dürfen auch sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen sowie Zirkusdarbietungen, Leistungsschauen und Volksfeste nicht stattfinden. Der Betrieb von Spielhallen oder Wettbüros ist ebenso untersagt wie musikalische oder sonstige Unterhaltungsaktionen in Gaststätten. Das Gleiche gilt für nicht öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen außerhalb einer Wohnung.

Theater-, Musik- und Filmvorführungen sowie Vorträge jeglicher Art dürfen am Karfreitag nicht während der Hauptzeit des Gottesdienstes stattfinden. Rundfunksendungen müssen auf den ernsten Charakter des Feiertages Rücksicht nehmen. Gesetzlich nicht verboten sind Kunstausstellungen und Kunstführungen, auch Museen und Zoos dürfen öffnen.