Soziale Beratungsangebote in Bayern sind für die Menschen in der Regel kostenlos, ganz gleich, ob nun Erziehungsberatung, Schuldnerberatung oder psychosoziale Beratung. Getragen werden viele dieser Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden, also etwa der Caritas, der Diakonie, dem Bayerischen Roten Kreuz, der Arbeiterwohlfahrt oder auch dem Paritätischen. Diese Träger der freien Wohlfahrtspflege erhalten dafür Zuschüsse von den für die Beratungsangebote zuständigen Kommunen oder dem Freistaat.
Allerdings, so regelt es das Gesetz, sind die Wohlfahrtsverbände als „Vorhabensträger“ in der Regel bislang verpflichtet gewesen, einen Eigenanteil von zehn Prozent in die Finanzierung einzubringen – manchmal auch deutlich mehr wie zum Beispiel in der Asylsozialberatung. Dieser Eigenanteil ist für immer mehr Verbände mit Blick auf ihre insgesamt angespannte Finanzlage nur noch schwer oder gar nicht mehr zu stemmen. Deshalb haben manche Verbände einzelne Angebote bereits eingestellt oder an andere Träger abgegeben.
Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage, sie halte Eigenanteile in diesem Bereich „grundsätzlich für sinnvoll“, denn Träger hätten schließlich auch ein „Eigeninteresse“ an den Beratungsangeboten. Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) hingegen sagte, die Staatsregierung setze „alle Hebel in Bewegung“, um den Eigenanteil der Träger auf ein Minimum oder auf null zurückzuschrauben, etwa durch die Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit. (0232/30.01.2026)