Das Stichwort: Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU)

Der „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ist ein ehemaliges rechtsextremistisches Terrornetzwerk. Die Gruppe existierte zwischen 1998 und 2011. Ihr werden zehn Morde zugeschrieben. Zwischen 2000 und 2006 tötete sie neun Menschen mit Migrationshintergrund – acht türkischstämmige und einen Griechen – sowie eine Polizistin. Laut Bundesanwaltschaft bestand die Terrorzelle aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe.

Sie waren seit den 1990er-Jahren in der Neonazi-Szene Thüringens aktiv und gehörten zum 1996 gegründeten Thüringer Heimatschutz (THS), einer Kameradschaft, die unter anderem Kontakte zur rechtsextremen NPD pflegte.

Dem Terrornetzwerk werden zudem Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle zugeordnet. Mehr als 13 Jahre lang lebte das Trio in Sachsen im Untergrund. Im November 2011 flog die Gruppe auf. Die rassistische Mordserie wurde nun als solche auch erkannt. Zuvor war in der Öffentlichkeit stets von „Döner-Morden“ die Rede.

Nach dem Auffliegen des NSU-Trios begann in Deutschland eine mühsame politische Aufarbeitung, bei der auch Pannen der Sicherheitsbehörden aufgedeckt wurden. Trotz 13 Untersuchungsausschüssen blieben viele Fragen offen, vor allem die nach den Unterstützern.

Am 4. November 2011 waren nach einem Banküberfall in Eisenach Böhnhardt und Mundlos tot in ihrem ausgebrannten Wohnmobil in einem Vorort von Eisenach gefunden worden. Mundlos soll zunächst seinen Komplizen erschossen und das Wohnmobil in Brand gesetzt und danach sich selbst erschossen haben.

Im sächsischen Zwickau ging am selben Tag die Wohnung, in der die beiden NSU-Mitglieder mit Beate Zschäpe gelebt hatten, in Flammen auf, das Haus wurde nahezu komplett zerstört. Vier Tage später stellte sich Zschäpe der Polizei.

Die Stadtverwaltung ließ das ausgebrannte Haus in der Frühlingsstraße im Zwickauer Stadtteil Weißenborn abreißen. Sie befürchtete, dass es zu einem Wallfahrtsort für Neonazis hätte werden können.

In einem Mammutverfahren mussten sich Zschäpe sowie vier mutmaßliche Helfer zwischen 2013 und 2018 vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Die Hauptangeklagte wurde als Mittäterin der Morde und Sprengstoffanschläge wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Seit August 2021 ist das Urteil rechtskräftig. Zschäpe legte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein, scheiterte jedoch. Bis heute ist unklar, wie viele Personen tatsächlich von der rechtsextremen Terrorgruppe wussten und ihr halfen.