Das sind die wichtigsten Beschlüsse der Synode der Nordkirche

Unterstützung für Missbrauchsopfer, die eigene DDR-Vergangenheit und eine Entscheidung zur Ehe für alle – die Synode der Nordkirche hat in Travemünde getagt.

Landesbischof Gerhard Ulrich
Landesbischof Gerhard UlrichMaren Warnecke / Nordkirche

Lübeck-Travemünde. Drei Tage lang haben die Kirchenparlamentarier in Lübeck-Travemünde getagt. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:
• Die Nordkirche will sich intensiver mit ihrer Geschichte während der DDR-Zeit beschäftigen. Dies sei allerdings keine Debatte, die nur die Kirchen in Mecklenburg und Pommern betreffe, sagte Landesbischof Gerhard Ulrich. Thema seien auch die Partnerschaften und Friedensaktivitäten der Gemeinden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wer allerdings auf Skandale und spektakuläre Enttarnungen hoffe, werde vermutlich enttäuscht.
Um die Entwicklung der Kirchen in Norddeutschland zu verstehen, sei ein Blick bis ins Jahr 1914 notwendig, sagte Ulrich. Die Kirche wolle sich aber auf Schwerpunkte konzentrieren. Dazu zählten die Geschichte der Mecklenburgische Kirche zwischen 1933 und 1945, die Geschichte der Kirchen in der DDR zwischen 1969 und 1989, die Partnerschaftsarbeit zwischen Ost und West sowie die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zwischen 1990 und 2012. Ulrich: „Dabei werden wir sicherlich auch auf eine Schuld unserer Kirche stoßen.“
• Die Nordkirche wird die „Ehe für alle“, die auch homosexuelle Paare einschließt, aller Voraussicht nach erst in zwei Jahren umsetzen. Die Landessynode hat einen Ausschuss eingerichtet, der eine Synodentagung zum Thema „Familienformen und Beziehungsweisen“ im September 2019 vorbereitet. Dabei soll das „ganze Spektrum gelebter Beziehungen“ diskutiert werden. Aktuelle Beschlusslage ist, dass sich homosexuelle Paare in einem Gottesdienst segnen lassen können, wenn sie in einer Eingetragenen Partnerschaft leben. Bis auf den Namen „Segnungsgottesdienst“ unterscheidet er sich äußerlich und liturgisch nicht von einem Trau-Gottesdienst von Mann und Frau. Die Entscheidung des Bundestages zur „Ehe für alle“ Ende Juni, so Landesbischof Gerhard Ulrich, habe die Nordkirche nicht von einer tiefer gehenden theologischen Debatte zu dem Thema befreit.
• Nach einer Untersuchung der Hamburger Uni-Klinik Eppendorf ist die Unterstützung von Missbrauchsopfern durch die Nordkirche gut gelungen. Das Verfahren stelle sicher, dass sehr individuell auf die einzelnen Menschen eingegangen werde, die sexuellen Missbrauch in der Kirche erlebt haben, sagte der Psychiater Prof. Ingo Schäfer, Oberarzt an der Uni-Klinik für Traumaforschung,  am Rande der Synode.
Hamburgs Bischöfin Kirsten Fehrs informierte das Kirchenparlament über die fünfjährige Arbeit der vierköpfigen Kommission. Mit 32 Opfern wurde eine individuelle Unterstützung vereinbart, mit drei weiteren gab es keine Einigung. Zehn Opfer sind derzeit neu in der Beratung. Es handele sich nicht um eine „Entschädigung“, sagte Fehrs, weil es einen Ausgleich für das erlittene Leid nicht geben könne. Die Unterstützung sei individuell abgestimmt, betonte die Bischöfin. Dies könne eine Therapie, die Vermittlung eines Arbeitsplatzes oder eine Reise sein. Die Höhe der Leistung bewegt sich im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich.
• Angestellte der Nordkirche oder einer diakonischen Einrichtung müssen grundsätzlich Mitglied einer christlichen Kirche sein. Ausnahmen sollen künftig aber leichter sein. Wer allerdings hauptamtlich als Küster, Diakon oder Kirchenmusiker tätig ist, eine Kita oder ein Altenheim leitet, muss Mitglied der evangelischen Kirche sein. Ein entsprechendes Gesetz hat die Landessynode in erster Lesung beschlossen.
Ausnahmen gibt es vor allem im Sozial- oder Gesundheitsbereich. So können auch Muslime etwa in Hilfsprojekten mit Flüchtlingen oder in Kitas mit hohem Migrantenanteil arbeiten. Auch für hoch qualifizierte Ärzte, Pflegekräfte oder Jobs mit geringer Bezahlung werden bislang schon Ausnahmen gemacht. Aber auch muslimische oder konfessionslose Mitarbeitende müssen der Nordkirche loyal gegenüberstehen. Kirchenmitgliedschaft dürfe nicht nur formales Kriterium sein, sagte Henning von Wedel, Mitglied der Kirchenleitung, bei der Vorstellung des Gesetzes. (epd)