Das Recht zu sterben

Selbsttötung ist kein einklagbares Menschenrecht. Das schreibt zumindest Ulrich Körtner. Er ist Professor für Systematische Theologie und Leiter des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien. Er warnt in seinem Titelkommentar vor der Verrechtlichung der ärztlichen Sterbehilfe. Ausgabe kaufen und Artikel lesen

Selbsttötung ist kein einklagbares Menschenrecht. Das schreibt zumindest Ulrich Körtner. Er ist Professor für Systematische Theologie und Leiter des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien. Er warnt in seinem Titelkommentar vor der Verrechtlichung der ärztlichen Sterbehilfe.

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