Das Gendersternchen bleibt

Das Gendersternchen bleibt Teil der bayerischen evangelischen Landeskirche. Eine entsprechende Eingabe, die einen Verzicht von „Gendern mit Sternchen und anderen Sonderzeichen“ gefordert hatte, lehnte die Landessynode am Donnerstag mit großer Mehrheit ab. 70 Synodale stimmten für eine Ablehnung der Eingabe, neun dagegen, sechs enthielten sich. Auch der Landeskirchenrat hatte sich vor der Synode gegen ein Verbot ausgesprochen und vor Diskriminierung gewarnt.

Der Organisationsausschuss, der sich federführend mit der Eingabe befasst hatte, empfahl am Donnerstag, die Eingabe abzulehnen. In der Sache könne man keinen Regelungsbedarf sehen. Der Synodale Jan Götz aus dem Organisationsausschuss sagte als Begründung, dass ein sensibler Umgang mit Sprache wichtig sei, „gerade für uns als Kirche“. Sprache habe sich schon immer verändert, auch durch gesellschaftlichen Wandel.

Die Ausschüsse für „Grundfragen des kirchlichen Lebens“ sowie für „Bildung, Erziehung und Jugend“ (BEJ) lehnten ein Verbot des Gendersternchens ebenfalls ab. Kilian Deyerl vom BEJ sagte, dass eine Politisierung des richtigen oder falschen Genderns von den eigentlichen Zielen – nämlich ein gutes Miteinander – ablenke. Von der Nutzung eines Gendersternchens eine Diskussion über Sexualität und Sexualmoral abzuleiten, sei nicht zielführend.

Die Eingabe 92 hatten Pfarrer Thomas Schweizer (Gemünden) und Dekan Till Roth (Lohr am Main), der auch Vorsitzender des theologisch konservativen „Arbeitskreises Bekennender Christen in Bayern“ (ABC) ist, eingebracht. Unterzeichnet wurde die Eingabe von mehr als 90 Personen, darunter Pfarrerinnen und Pfarrer, Dekane, kirchliche Verwaltungs-Mitarbeitende und Ehrenamtliche.

In der Eingabe heißt es, dass sich im internen Schriftverkehr der Landeskirche der Gebrauch von Gender-Zeichen wie etwa Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich zunehmend durchsetze. So entstehe der Eindruck, dass die Verwendung dieser Zeichen möglicherweise von der Kirchenleitung gewünscht sei, ohne es explizit anzuordnen. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland lehne laut Studien aber die Gender-Sprache ab.

Zugleich gaben Schweizer und Roth zu bedenken, dass es beim Gendern um mehr als nur Geschlechtergerechtigkeit gehe. Vielmehr soll der Genderstern „die (vermeintlich) vielfältigen Geschlechtsidentitäten zum Ausdruck bringen“. Christen sollten zwar allen Menschen mit Toleranz und Wertschätzung begegnen – „etwa auch denen, die sich mit ihrem biologischen Geschlecht nicht identifizieren können“. Das Gendern beinhalte für die Kirche aber eine Akzeptanz „fremder ideologischer Anschauungen“.

Der Landeskirchenrat empfiehlt in seiner fünfseitigen Stellungnahme der Synode, die Eingabe abzulehnen. Unter anderem verweist er auf die von der Kirchenverfassung garantierte Gleichstellung von Männern und Frauen sowie auf die Synodenbeschlüsse von 1991 und 1998, in denen die Landeskirche gebeten werde, auf gerechte Sprache zu achten. Bei der Verwendung von geschlechtergerechter Sprache gehe es vor allem um das Sichtbarmachen von benachteiligten Personengruppen: „Das generische Maskulin kann dies nicht leisten.“

Zugleich warnt der Landeskirchenrat vor einer diskriminierenden Argumentation in der Eingabe: „Der Genderstern berücksichtigt ausdrücklich Menschen aller Geschlechter. Ein verordnetes Verbot dieser Möglichkeiten ist diskriminierend.“ Von der Nutzung des Gendersternchens auf einen Niedergang der Sexualmoral zu verweisen, „ist queerfeindlich und stigmatisiert die Lebensrealität von Menschen als ungleichwertig“. Es sei Aufgabe von Kirche, sich entschieden gegen solche Argumentationen zu stellen.

Die Debatte um ein Gender-Verbot hatte in den vergangenen Monaten in Bayern an Fahrt aufgenommen. Seit 1. April gilt in Universitäten, Schulen und Behörden ein Gender-Verbot. Der Beschluss der Staatsregierung habe aber keine Verbindlichkeit für Einrichtungen der Landeskirche und der Diakonie, stellte der Landeskirchenrat klar. (00/1319/25.04.2024)