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CSU, Freie Wähler und Grüne wollen Pooling-Modell bei Schulbegleitung

Die Landtagsfraktionen von CSU, Freien Wählern und Grünen setzen sich zusammen für eine Reform der Schulbegleitung im Sozialgesetzbuch IX des Bundes ein. Das Ziel sei eine „rechtssichere und flächendeckende Einführung eines kindgerechten Schulbegleitermodells nach dem sogenannten Pooling-Prinzip“, teilten die Fraktionen am Donnerstag mit. Bei Schulbegleitern handelt es sich um Personal für Kinder mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf. Nach aktueller Rechtslage ist eine Schulbegleitung nur personenbezogen möglich.

Das heißt konkret: Für jedes Kind mit Behinderung oder Unterstützungsbedarf muss extra ein Schulbegleiter beantragt und genehmigt werden – der im Verhältnis 1:1 ein Kind im Schulalltag begleitet. Ein von der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe Inklusion des Landtags initiierter Modellversuch für das Pooling-Prinzip habe nun gezeigt, dass diese Form der Gruppenbegleitung „nicht nur pädagogisch sinnvoll, sondern auch deutlich weniger stigmatisierend ist“. Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter könnten so „gezielter und flexibler eingesetzt werden“.

Anstelle mehrerer einzelner Schulbegleitungen in einer Regel- oder Förderschulklasse könnte das Pooling-Prinzip auch die öffentlichen Haushalte entlasten, geben die drei Fraktionen zu bedenken. Dies sei dringend notwendig. In anderen Ländern werde Schulbegleitung längst so umgesetzt, der Bund müsse nun nachziehen und die Gesetze ändern. Die Schulbegleitung muss von den Sorgeberechtigten beantragt werden. Entschieden wird über die Anträge in Bayern bei den Bezirken oder den Jugendämtern. (2352/17.07.2025)