CSU-Fraktion begrüßt Entscheidung zum Kreuzerlass

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Kreuzerlass in Bayern bestätigt. Dies sei ein „Ja zu unseren Werten und Ja zur christlich-abendländischen Prägung unseres Landes“, sagte Fraktionschef Klaus Holetschek am Dienstag in München. Das Kreuz gehöre zu Bayern, „ist Ausdruck unserer Kultur und unseres Wertefundaments“. Der Freistaat sei ein Land der Vielfalt, der Toleranz und natürlich auch der Glaubensfreiheit. Zugleich aber sei Bayern eben auch ein christlich geprägtes Land. „Es ist richtig, dass der Freistaat dies mit dem Kreuz auch zum Ausdruck bringt.“

In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seit Juni 2018: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ Der Erlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) war damals heftig diskutiert worden. Der Münchner Kardinal Reinhard Marx warf ihm vor, damit „Spaltung, Unruhe, Gegeneinander“ ausgelöst zu haben. „Wenn das Kreuz nur als kulturelles Symbol gesehen wird, hat man es nicht verstanden“, sagte er. Es stehe dem Staat nicht zu, zu erklären, was das Kreuz bedeute.

Noch bevor das Urteil in Leipzig erging, war Marx am Dienstag im Münchner Presseclub zur Thematik gefragt worden. Darauf erklärte der Kardinal, er wolle jeden Zweifel entkräften, nicht für Kreuze zu sein. „Das gehört zu unserer Geschichte dazu.“ Die Frage sei das Wie und nicht das Ob. Dabei verwies er auf Gipfelkreuze, auf Kreuze am Wegrand oder in Schulen, all dies habe Tradition: „Das Kreuz bringt man in Bayern nicht zum Verschwinden. Die Sorge habe ich noch nicht.“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Dienstag, dass der Freistaat Bayern die im Eingangsbereich seiner Dienstgebäude angebrachten Kreuze nicht entfernen muss. Die Richter wiesen die Revisionen des Bundes für Geistesfreiheit zurück. Dieser hielt die Vorschrift von 2018 für rechtswidrig und wollte auf dem Klageweg den Freistaat zum Abhängen der Kreuze verpflichten.