Corona-Prozess: Ärztin zu Freiheitsstrafe verurteilt

Im Prozess gegen eine sächsische Ärztin wegen gefälschter Corona-Atteste ist am Montag die Urteilsverkündung wegen tumultartiger Vorfälle vorübergehend unterbrochen worden. Die Angeklagte war zuvor von der zuständigen Kammer des Dresdner Landgerichtes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Nach lautstarken Zwischenrufen des Publikums wurde der Verhandlungssaal allerdings erst einmal geräumt – kurz nach der Verkündung des Strafmaßes.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 67-jährige vorbestrafte Ärztin aus Moritzburg falsche Gesundheitszeugnisse gewerbsmäßig ausgestellt hat. Sie habe während der Corona-Pandemie Patientinnen und Patienten pauschal und gegen Bezahlung bescheinigt, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen können sowie nicht geimpft werden und sich keinen Corona-Tests unterziehen dürfen.

Einer der Zuschauer hatte gerufen: „So vielen Leuten hat sie geholfen mit ihren Attesten“. Er wurde aus dem Saal geführt. Zudem sangen die mehr als 100 Sympathisantinnen und Sympathisanten lautstark die deutsche Nationalhymne. Der Protest begann, als der Vorsitzende Richter Jürgen Scheuring Namen der Patienten und Patientinnen vorlas, die ein Corona-Attest bekommen sollten, dieses aber offenbar nicht abgeholt hatten.

Der Prozess fand in einem Saal des Oberlandesgerichtes Dresden unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Die Angeklagte wird dem Reichsbürgermilieu zugeordnet.

Für die Gefälligkeitsatteste hat sie sich laut dem Vorsitzenden Richter „ordentlich bezahlen lassen“ – für eine faktische Nichtleistung pro Attest zwischen 25 und 50 Euro. Die Ärztin sei von Herbst 2021 an durch die Bundesrepublik gefahren, habe bei mehr als 40 Terminen mit zum Teil mehr als 250 Menschen falsche Atteste ausgestellt. In einigen Fällen seien Familien im Zehn-Minuten-Takt durchgeschleust worden.

Die von der Angeklagten ohne eine vorherige Untersuchung ausgestellten Gesundheitszeugnisse seien gefälscht, sagte Scheuring. Die Ärztin habe ihren Beruf missbraucht und gegen Regeln verstoßen. Sie habe mit ihrem Verhalten dem Ansehen der Ärzteschaft nicht weitergeholfen.

„Wir haben es mit Gefälligkeitszeugnissen zu tun“, sagte Scheuring. Die Grundregeln der medizinischen Maßnahmen seien nicht beachtet worden. Jeder Arzt und jede Ärztin wisse, dass ohne Befund kein Attest ausgestellt werden könne. Ein ärztliches Gesundheitszeugnis habe einen hohen Wert, aber dies sei von der Angeklagten nicht beachtet worden. Die Ärztin erhielt Berufsverbot. Laut Urteil soll sie zudem mehr als 47.000 Euro zahlen.

Die Urteilsverkündung war nach etwa eineinhalbstündiger Unterbrechung mit deutlich weniger Zuschauern fortgesetzt worden. Der Richter erinnerte in der Begründung des Urteils an die Unsicherheiten während der Corona-Pandemie. „Wir haben eine Pandemiezeit hinter uns gebracht, in der viele nicht wussten, wie es weitergeht“, sagte der Richter.

Das Gesundheitssystem sei überlastet gewesen, viele Menschen seien schwer erkrankt und sogar gestorben. „Wir hatten eine Epidemie, die vergleichbar war mit der Cholera des 19. Jahrhunderts“, sagte Scheuring.