Corona im Glaubenszentrum Bad Gandersheim ausgebrochen

53 Personen haben sich mit dem Virus infiziert. Über den Ursprung ist nichts bekannt, der Landkreis sucht momentan nach Kontaktpersonen der Infizierten.

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Bad Gandersheim/Kr. Northeim. Nach einem größeren Corona-Ausbruch im Glaubenszentrum Bad Gandersheim sucht der Landkreis Northeim nach Kontaktpersonen der Infizierten. Die Nachverfolgung laufe auf Hochtouren, sagte eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Aktuell seien in der Einrichtung bei 252 getesteten Personen in 53 Fällen Corona-Erkrankungen nachgewiesen. Bei 93 weiteren Tests stehe das Ergebnis noch aus. Das Glaubenszentrum Bad Gandersheim umfasst eine freikirchliche konfessionsübergreifende Bibelschule und ein Konferenzzentrum.

Über den Ursprung des Ausbruchs hat der Landkreis nach eigenen Angaben noch keine Erkenntnisse. Bei den Infizierten handele es sich um Mitarbeiter, Gäste und „Personen, die auf dem Gelände agieren“, sagte die Sprecherin. Darüber, ob auch schwere Krankheitsverläufe aufgetreten seien, konnte sie keine Angaben machen. Alle Infizierten befänden sich in Quarantäne.

Öffentliches Leben eingeschränkt

Auf der Homepage des Glaubenszentrums heißt es, am vergangenen Wochenende sei bekanntgeworden, „dass im Umfeld der Bibelschule durch einen Außenkontakt eine positive PCR-Testung aufgetreten ist“. Die betroffene Person lebe nicht auf dem Gelände der Bibelschule. Dennoch sei das Gesundheitsamt umgehend informiert und eine Großtestung vereinbart worden. Bis zum späten Montagabend hätten Helfer „rund 275 Personen inklusive Kindern“ auf das Coronavirus getestet.

Aufgrund der aktuellen Lage hat der Landkreis Northeim in Bad Gandersheim das öffentliche Leben stark eingeschränkt. Aktuell ist Freizeit- und Vereinssport in öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. Sporthallen sind geschlossen. Maximal sechs Personen dürfen sich im öffentlichen Raum versammeln. Genauso dürfen maximal sechs Gäste pro Tisch in gastronomischen Betrieben speisen. Beim Besuch eines Museums, einer Ausstellung oder einer Galerie herrscht Maskenpflicht. In Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften ist das Singen verboten. Dort muss ebenfalls eine Maske getragen werden. (epd)