Das „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ darf dem Chefarzt seiner Gynäkologie Abtreibungen untersagen. Das Arbeitsgericht Hamm wies am Freitag die Klage des Gynäkologen Joachim Volz ab. (AZ: 2CA 182/24). Volz kündigte gemeinsam mit seinen Anwälten an, in Berufung zu gehen. Politikerinnen der Grünen und SPD kritisierten die Entscheidung. Der Medizinrechtler Martin Rehborn verweist hingegen darauf, dass Kirchen Sonderrechte haben.
Das beklagte Krankenhaus sei berechtigt gewesen, im Rahmen des zustehenden Direktionsrechts diese Vorgaben zu machen, erklärte das Arbeitsgericht Hamm. Die Klage von Volz richtete sich gegen zwei Weisungen, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagen. Beides ist nach Auffassung des Gerichts zulässig.
Hintergrund der Weisung ist die Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte. Seit März firmieren die Kliniken gemeinsam als Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus. Der Gesellschaftsvertrag untersagt laut Erzbistum Paderborn Schwangerschaftsabbrüche und assistierten Suizid. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn sonst Lebensgefahr für die Mutter bestünde.
Volz äußerte sich enttäuscht über die Gerichtsentscheidung. „Wenn unser Staat möchte, dass das Urteil so gilt, müssen wir den politischen Weg gehen, um das Recht zu ändern“, sagte der Mediziner. Die Würde des ungeborenen Lebens sei untrennbar von der Würde der Frau, die dieses Leben trage, unterstrich er.
Das Erzbistum Paderborn erklärte: „Unsere ethische Haltung ist keine Einmischung in persönliche Entscheidungen, sondern Ausdruck eines Menschenbildes, das jedem Leben, von der Empfängnis an, Würde und Schutz zuspricht.“ Zugleich verwies das Erzbistum darauf, dass es nicht unmittelbar Prozesspartei sei.
Der Bonner Ethiker und Theologe Hartmut Kreß forderte angesichts des Streits um ein Abtreibungsverbot an einem christlichen Klinikum eine breite kritische Debatte über das kirchliche Selbstverwaltungsrecht. Dieses werde „zu extensiv ausgelegt und in Anspruch genommen“, sagte Kreß dem Evangelischen Pressedienst (epd). Selbst wenn das kirchliche Selbstverwaltungsrecht verfassungsrechtlich garantiert sei, gelte es laut Grundgesetz „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“, betonte Kreß. Auch katholisch getragene Kliniken müssten sich nach den Normen des Gesetzgebers richten.
Der Dortmunder Rechtswissenschaftler Martin Rehborn sagte dem epd: „Die Rechte der Kirche bewegen sich nicht immer automatisch im Rahmen des Grundgesetzes.“ Die katholischen und evangelischen Kirchen hätten bestimmte Sonderrechte: Sie seien sogenannte Tendenzbetriebe. Mit Blick auf Abtreibungen bedeute das, dass eine Kirche nicht verpflichtet sei, Schwangerschaftsabbrüche in ihren Krankenhäusern, etwa bei einer „sozialen Indiaktion“ zuzulassen. Eine medizinische Notwendigkeit bestehe jedoch sicher, wenn das Leben der Mutter gefährdet sei.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann, erklärte, durch die Dienstanweisung der Klinik könnten Frauen nicht mehr versorgt werden, die ihre Schwangerschaft vor der 12. Schwangerschaftswoche beenden wollten oder die aus gesundheitlichen Gründen eine gewollte Schwangerschaft nicht fortsetzen könnten. Das sei das Gegenteil von christlicher Nächstenliebe. Die Grünen-Sprecherin für Frauenpolitik, Ulle Schauws, kritisierte, es könne nicht sein, „dass es ein überholtes katholisches Arbeitsrecht mit Sonderbefugnissen in unserem Land gibt, statt einer flächendeckenden guten, medizinischen Behandlung von Schwangeren“.
Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion NRW, Lisa Kapteinat, erklärte, es dürfe nicht sein, „dass Entscheidungen von männlichen Überzeugungen zum Nachteil von betroffenen Frauen gefällt werden“.
Verdi-Gewerkschaftssekretärin Julia Schymik forderte, dass sich Medizin an Menschenrechten orientieren müsse, nicht an kirchlichen Dogmen.
Die Klage wurde in den Räumen des Amtsgerichts Lippstadt verhandelt. Vor der Gerichtsverhandlung demonstrierten nach Angaben von Volz rund 2.000 Unterstützer vor dem Amtsgericht für das Anliegen des Arztes. Eine Online-Petition, die Volz gestartet hatte, fand bislang über 230.000 Unterstützer.