Chancenkarte zur erleichterten Einwanderung gilt ab 1. Juni

Ab dem 1. Juni gibt es die Chancenkarte. Mit dieser neuen Visum-Variante können qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland leichter Arbeit finden.

Arbeitsminister Heil und Innenministerin Faeser haben mit der Chancenkarte die letzte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsrechts auf den Weg gebracht
Arbeitsminister Heil und Innenministerin Faeser haben mit der Chancenkarte die letzte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsrechts auf den Weg gebrachtImago / Mike Schmidt

An diesem Samstag treten weitere Erleichterungen für die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern inkraft. Mit der Einführung der Chancenkarte und der Erweiterung der Westbalkanregelung sind damit alle Stufen des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts in Kraft, erklärten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in Berlin.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffe die Grundlage, „um gemeinsam mit der Wirtschaft den Zuzug von Fach- und Arbeitskräften aktiv zu betreiben“, sagte Heil. Die Möglichkeiten der Zuwanderungen seien nun ebenso vielfältig wie die Bedarfe der Unternehmen. Faeser hob besonders die neu eingeführte Chancenkarte hervor. Mit der Karte können „Menschen mit Erfahrung und Potenzial schneller und einfacher einen passenden Job finden und mit anpacken“, sagte die SPD-Politikerin.

Ab dem 1. Juni 2024 gilt die Chancenkarte

Die Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis, die es Arbeitssuchenden aus Nicht-EU-Ländern ermöglicht, für ein Jahr zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen. Grundvoraussetzung ist ein ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. Je nach Sprachkenntnis, Berufserfahrung oder Alter sammeln Interessierte Punkte, die sie zum Erhalt der Chancenkarte berechtigen. Mindestens sechs Punkte müssen erreicht werden. Die Karte bietet auch Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. Parallel zur Jobsuche ist Arbeit von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt.

Neben der Einführung der Chancenkarte wird das Kontingent der Westbalkanregelung zum 1. Juni von 25.000 auf 50.000 Zustimmungen verdoppelt. Das bedeutet, dass bis zu 50.000 Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten, ohne berufliche Qualifikationen nachweisen zu müssen. Laut Bundesinnenministerium reicht ein konkretes Arbeitsangebot oder ein Arbeitsvertrag.