Die hessische Landesregierung hat am Dienstag eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) in zweiter Lesung beschlossen und damit den Quereinstieg in den Erzieher-Beruf erleichtert. Mit multiprofessionellen Teams kämen unterschiedliche Kompetenzen zusammen, um Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen, sagte Josefine Koebe, Fraktionssprecherin für frühkindliche Bildung, der SPD, bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs in Wiesbaden. Die Gesetzesnovelle sieht unter anderem vor, dass künftig Personen mit pädagogischem oder pädagogiknahem Hintergrund – zum Beispiel aus Physiotherapie oder Logopädie – als Fachkräfte in Kindertagesstätten arbeiten dürfen.
Darüber hinaus soll der Anteil von Mitarbeitenden ohne pädagogische Ausbildung von 25 auf 30 Prozent erhöht werden. Außerdem sollen Mitarbeitende, die schon länger in Kitas tätig sind, eine dauerhafte Anerkennung bekommen und auch die Personengruppe, die eine Kita-Leitung übernehmen kann, soll erweitert werden.
Felix Martin, bildungspolitischer Sprecher der Grünen, kritisierte, das Gesetz regele lediglich Details, während echte Reformen notwendig wären. Ähnlich äußerte sich FDP-Fraktionsvorsitzende Wiebke Knell, die den Gesetzentwurf als „Tropfen auf dem heißen Stein“ bezeichnete, der kein strukturelles Problem löse. Gerhard Bärsch, familienpolitischer Sprecher der AfD, kritisierte das Gesetz von SPD und CDU als ideologisch, bürokratisch und mutlos.
Diskutiert wurden insgesamt vier Gesetzentwürfe, weil auch die drei Oppositionsparteien Entwürfe eingebracht hatten. Alle drei Gesetzentwürfe gehen in die dritte Lesung.
Das Gesetz von CDU und SPD tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und ist bis zum Ende des kommenden Jahres befristet. Zum 1. Januar 2027 sind weitere Änderungen des HKJGB im Bereich der Kindertagesbetreuung geplant.