Artikel teilen:

Unions-Abgeordnete zu Kostenübernahme: Haltung zu Abtreibung bleibt

Union und SPD wollen laut Koalitionsvertrag die Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen ausweiten. Dadurch ändere sich aber nichts an der Frage der Rechtswidrigkeit, meint die CDU-Abgeordnete Winkelmeier-Becker.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte erweiterte Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen ändert für die Unions-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) nichts an der Position ihrer Partei. “Es ist nicht vereinbart, dass wir am Paragrafen 218 etwas ändern. Und das machen wir auch nicht”, sagte Winkelmeier-Becker auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin.

Aus dem Satz im Koalitionsvertrag folge nicht, dass sich etwas an der bestehenden Rechtswidrigkeit eines Abbruchs ändere. Alles andere widerspreche der Verfassungsrechtsprechung. “Und es würde dem Schutz des ungeborenen Lebens, der einen Satz vorher im Koalitionsvertrag ausdrücklich benannt wird, widersprechen”, bekräftigte Winkelmeier-Becker. Stattdessen gehe es bei der erweiterten Kostenübernahme um eine bessere Finanzierung der Kosten in Sozialfällen. Diese gebe es bereits in einem Großteil der Fälle.

Konkret heißt es im Koalitionsvertrag zu Schwangerschaftsabbrüchen: “Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.” Die gescheiterte Kandidatin bei der Wahl zum Bundesverfassungsgericht, die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf, hatte den Satz so ausgelegt, dass dadurch letztlich die Legalisierung folgen müsse.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei seiner Sommer-Pressekonferenz vergangene Woche erklärt, dass er die Frage nicht abschließend beurteilen könne; aber was im Koalitionsvertrag verabredet sei, solle kommen. Und er vermute, dass durch den Satz nichts an der bestehenden Rechtslage geändert werden müsse. Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es am Dienstag dazu, der Koalitionsvertrag sei Richtschnur für die Reformvorhaben der Bundesregierung. Die Beratungen über den Punkt der erweiterten Kostenübernahme seien innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Abbrüche nur in Sozialfällen oder wenn der Schwangeren schwere gesundheitliche Schäden drohen; zudem nach Sexualstraftaten wie Vergewaltigungen. Laut dem Strafrechtsparagrafen 218 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland rechtswidrig. In den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft bleibt eine Abtreibung nach vorheriger Beratung aber straffrei. Nicht rechtswidrig ist ein Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.

In einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) hatte die Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa im vergangenen Jahr bereits vorgeschlagen, dass die Krankenkassen die Kosten für eine Abtreibung übernehmen könnten. In allen Fällen, in denen der Abbruch nicht strafbewehrt sei, sollten die Kosten erstattet werden können, so Welskop-Deffaa.