Caritas-Präsidentin: Witwenrenten-Reform durch Rentensplitting

Caritaspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa hat sich für eine Reform der Rente für Witwen und Witwer ausgesprochen.

Caritaspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa hat sich für eine Reform der Rente für Witwen und Witwer ausgesprochen. Sie schlägt vor, die Rentenbeiträge von Eheleuten jeden Monat zu addieren und dann je zur Hälfte auf die beiden Partner zu verteilen. Diese Aufteilung würde den Anreiz schaffen, eine Erwerbstätigkeit und damit eine Einzahlung in die Rentenkasse beider Partner zu fördern. „Die Witwenrente alten Typs folgt dagegen der Vorstellung einer klassischen Aufgabenverteilung, bei der ein Partner, meist die Frau, kontinuierlich den Löwenanteil der unbezahlten familiären Care-Arbeit übernimmt“, schreibt Welkop-Deffaa in einem Beitrag für die Zeitschrift „Publik-Forum“ (Freitag).

Zugleich wendet sich die Caritaspräsidentin gegen Vorschläge, die Witwenrente ersatzlos zu streichen, um die Rentenkassen zu schonen. Es dürfe keine Regelung zulasten von Frauen geben, deren Lebensplanung auf diese Zusage vertraut habe. Die Absicherung von Hinterbliebenen müsse gesichert bleiben.

Dagegen sprach sich der CSU-Sozialpolitiker Stephan Stracke dafür aus, die aktuell gültigen Regeln zur Witwenrente beizubehalten. „Die Witwenrente sorgt als eine soziale Leistung dafür, dass zu der Trauer über den Verlust des Ehepartners nicht auch noch finanzielle Abstiegsängste hinzutreten.“ Eine Abschaffung oder ein Rentensplitting würde Frauen benachteiligen, die vor allem Familienarbeit geleistet haben, warnte Stracke.

Stirbt ein Ehepartner, hat der überlebende Partner in der Regel Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Sie beträgt 55 Prozent der Rentenhöhe des verstorbenen Ehepartners und wird lebenslang gezahlt. Bei einer erneuten Heirat entfällt der Anspruch. Wer vor 1962 geboren ist, erhält 60 Prozent. Jüngere Hinterbliebene unter 47 Jahren haben nur Anspruch auf eine zeitlich befristete, geringere Witwenrente.