Caritas: Aktuell beschlossene Kindergrundsicherung nur erster Schritt
Die Caritas Baden-Württemberg begrüßt den aktuellen Kompromiss zur Kindergrundsicherung, sieht aber in ihm nur den ersten Schritt. In einem zweiten Schritt müsse die Kindergrundsicherung armutsfest ausgestaltet werden, teilte die Caritas aus Anlass des Weltkindertages an diesem Mittwoch (20. September) am Montag in Stuttgart und Freiburg mit.
Immer mehr Kinder in Baden-Württemberg bekommen laut dem katholischen Wohlfahrtsverband die negativen Folgen von Armut zu spüren. Für sie seien eine gesunde Ernährung und Bildung nicht selbstverständlich. Das gelte auch für die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten im Verein oder für Unternehmungen mit Freunden. Die aktuelle Verwaltungsreform sei nur ein erster Schritt bei der Bekämpfung der Kinderarmut. „Wenn wir jetzt nicht in eine angemessene Unterstützung für die Kinder und Jugendlichen investieren, werden wir später einen deutlich höheren Preis zahlen müssen“, sagten die Caritas-Vorstände Annette Holuscha-Uhlenbrock (Rottenburg-Stuttgart) und Birgit Schaer (Freiburg). Ein Aufwachsen in Armut wirke sich langfristig schwerwiegend negativ auf die Bildungserfolge und damit die Zukunftschancen der jungen Menschen aus.
Eine von der DIW Econ im Auftrag der Diakonie Deutschland durchgeführte Studie beziffere die gesellschaftlichen Gesamtkosten durch vergangene und aktuelle Kinderarmut in Deutschland auf 100 Milliarden Euro pro Jahr. Daher ist es für die beiden Vorstände „nicht nachvollziehbar, dass die Einigung auf die Kindergrundsicherung diese Kosten nicht im Blick hat“. Eine wirksame Kindergrundsicherung schütze nicht nur vor akutem finanziellem Mangel, sie ermögliche mehr Bildungsteilhabe und verhindere somit auch langfristig Armut.
Eine armutsfeste Kindergrundsicherung muss sich aus Sicht der Caritas in Baden-Württemberg an der mittleren Einkommensschicht orientieren, nicht wie bisher an den unteren 20 Prozent der Einkommen. Nach Einschätzung der Caritas könnten mit einer Erhöhung um 100 Euro bis zu 450.000 Kinder und Jugendliche über die Armutsgrenze gehoben werden. (2213/18.09.2023)