Cannabis-Clubs: Was dürfen sie und was nicht?
Seit dem 1. Juli können Cannabis-Clubs bei den zuständigen Behörden der Bundesländer die Zulassung als eingetragene Vereine oder Genossenschaften beantragen. Ein Club darf bis zu 500 Mitglieder haben und soviel Cannabis produzieren, wie pro Person erlaubt ist. Das sind im Monat 50 Gramm getrocknetes Cannabis für den Eigenkonsum. Für unter 21-Jährige liegt die Grenze bei 30 Gramm, mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent. THC ist Tetrahydrocannabinol, die psychoaktive Substanz in Hanfpflanzen.
Die Clubs sind neben dem privaten Anbau von höchstens drei Hanfpflanzen die einzige legale Bezugsquelle für Konsumenten. Auch wer nur gelegentlich kifft, muss einem Verein beitreten, wenn er oder sie nicht beim Dealer kaufen will. Bedingungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren und ein seit mindestens sechs Monaten existierender Wohnsitz oder Aufenthaltstitel in Deutschland. Außerdem müssen die Mitglieder dem Cannabis-Anbauverein mindestens drei Monate lang angehören und selbst mitarbeiten. Diese Regeln sollen Drogentourismus und kommerzielle Aktivitäten verhindern.
Mitglieder können die Droge nur im Verein bekommen und dürfen sie nicht weitergeben. Der Verein finanziert seine Arbeit über Mitgliedsbeiträge. Das Cannabis wird nicht verkauft. Samen oder Stecklinge für den Eigenanbau können hingegen an Mitglieder und Nicht-Mitglieder verkauft werden. Samen dürfen auch verschickt werden, Cannabis nicht.
Die Clubs müssen zahlreiche Auflagen erfüllen. Der Cannabis-Konsum im Vereinsgelände oder -haus ist verboten. Jede Abgabe der Droge an Mitglieder muss in neutraler Verpackung erfolgen, mit Warnhinweisen auf einem Beipackzettel. Muss die Ernte von der Anbaufläche etwa zum Vereinstreff in der Stadt gebracht werden, muss der Transport bei den Behörden angemeldet werden.
Anbauvereinigungen müssen einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten. Sie dürfen keine Werbung machen. Die Erlaubnis für eine Anbauvereinigung ist auf sieben Jahre befristet und kann nach fünf Jahren verlängert werden. Die Behörden müssen den Club mindestens einmal im Jahr kontrollieren. Jeder Verein muss über seine Aktivitäten und Bestände an Cannabis Buch führen und an die Behörden berichten. Er muss ein Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept sowie einen Präventionsbeauftragten haben. Verstöße können zum Entzug der behördlichen Erlaubnis führen. Schwere Verstöße, wie die Weitergabe von Cannabis an Jugendliche, sind strafbar.