Cannabis-Anbauvereine können Genehmigungen beantragen

Ab 1. Juli können in Sachsen-Anhalt Anbauvereine einen Antrag für die Erlaubnis zum Anbau von Cannabis stellen. Das Landeskabinett hat am Dienstag per Verordnung das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) als zuständige Behörde bestimmt, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag in Magdeburg.

„Damit haben wir die Voraussetzungen zur Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes zum 1. Juli in Sachsen-Anhalt geschaffen“, sagte die Ministerin. Das LAV werde für die Fachaufsicht des Gesundheitsministeriums für die behördlichen Genehmigungen der Cannabis-Clubs zuständig sein. Zudem streben mehrere ostdeutsche Bundesländer einen einheitlichen Bußgeldkatalog an. Dazu sei man mit Sachsen, Thüringen und Brandenburg in enger Abstimmung, hieß es.

Das Konsumcannabisgesetz des Bundes ist zum 1. April in Kraft getreten. Demnach können Anbauvereinigungen, eingetragene, nicht-gewinnorientierte Vereine oder Genossenschaften, in denen die Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis für den Eigenkonsum anbauen, ab 1. Juli eine behördliche Genehmigung beantragen.