Buschmann signalisiert Kompromissbereitschaft im Waffenrecht

Justizminister Buschmann drückte sein Beileid für die Verletzten und Angehörigen des brutalen Messerangriffs in Solingen aus. Als Konsequenzen nannte er nicht nur Islamismus-Bekämpfung und effektive Abschiebungen.

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Messeranschlag in Solingen hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Kompromissbereitschaft hinsichtlich der Verschärfung des Waffenrechts signalisiert. Gebe es im Bereich des Waffenrechts sinnvolle Maßnahmen, um die Sicherheit in Fällen wie dem mutmaßlichen Terrorangriff effektiv zu erhöhen, dürfe dies kein Problem sein, sagte er am Montag vor Journalisten in Berlin.

In dem konkreten Fall sei die Tatwaffe, ein etwa 15 cm langes Messer, jedoch so beschaffen gewesen, dass ihre Verwendung auch nach heutigem Recht schon illegal gewesen sei, so der Minister weiter. Allein mit einem verschärften Waffenrecht auf diese Lage zu reagieren, bleibe also hinter dem Erkenntnisstand zurück. Notwendig sei vor allem auch, gewaltbereiten Islamismus entschiedener zu bekämpfen und sogenannte Dublin-Flüchtlinge effektiver abzuschieben. Konkrete Beschlüsse wolle die Bundesregierung aber erst nach gemeinsamen Beratungen verkünden.

Zuvor hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei einer Ansprache in Solingen für schärfere waffenrechtliche Regeln plädiert, insbesondere mit Blick auf Messer. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will, dass künftig nur noch Messer mit einer bis zu sechs Zentimeter langen Klinge in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen. Der Koalitionspartner FDP war bislang dagegen. Aktuell liegt die Grenze bei zwölf Zentimetern.

Der mutmaßliche Attentäter von Solingen, ein 26 Jahre alter Syrer, hätte eigentlich im vergangenen Jahr nach der sogenannten Dublin-Regelung nach Bulgarien zurückgeführt werden sollen. Laut einem Regierungssprecher hatte Bulgarien dieser Rückführung zugestimmt. In der Praxis scheiterte die Überstellung jedoch, weil der Betroffene untertauchte. Das Dublin-System sieht innerhalb der Europäischen Union die Übernahme von Asylbewerbern durch die Länder vor, in denen sie zuerst registriert wurden.