Buschmann nennt erste Details zur Reform des Abstammungsrechts

Justizminister Buschmann will 2024 zu einem Jahr der Reform des Familienrechts machen. Es geht unter anderem um neue Formen der Verantwortung jenseits der Ehe und Veränderungen beim Sorgerecht

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) treibt die Reform des Abstammungsrechts voran. Anfang Januar werde er in einem Eckpunktepapier konkrete Vorschläge vorlegen, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag). „Wir wollen sicherstellen, dass alle Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Eltern haben können. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass in solchen Fällen die Partnerin der Frau, die das Kind gebiert, auch Mutter des Kindes werden kann, ohne dass sie das Kind adoptieren muss.“

Der bisherige Umweg über das Adoptionsrecht sei „mühevoll, kostenintensiv und mit Rechtsunsicherheit verbunden“, sagte Buschmann. „Betroffene Familien empfinden ihn oft als schwere Belastung.“ An bewährten Grundsätzen des geltenden Rechts werde bei der Reform nicht gerüttelt, betonte Buschmann. „Auch künftig soll ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben können. Und auch künftig soll die Frau, die das Kind geboren hat, immer Mutter des Kindes sein.“

Sehr bald im neuen Jahr werde er auch Eckpunkte für die Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorlegen, kündigte der Minister an. „Wir wollen Trennungseltern besser dabei unterstützen, ihre Kinder partnerschaftlich zu betreuen“, sagte er. „Dafür wollen wir das Wechselmodell erstmals im Gesetz regeln. Außerdem wollen wir die Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten von Eltern stärken und das kleine Sorgerecht ausbauen.“

Beim sogenannten Wechselmodell geht es um die Verteilung von Unterhaltslasten. Es soll dann gelten, wenn sich ein Elternteil mehr als 29 Prozent und weniger als die Hälfte um das Kind kümmert. Maßstab ist dabei die Zahl der Übernachtungen des Kinds beim jeweiligen Elternteil pro Jahr. Beim „kleinen Sorgerecht“ soll nach einer gescheiterten Beziehung auch der neue Partner sorgerechtliche Befugnisse erhalten.

Vorschläge für die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft wolle er ebenfalls rasch präsentieren, ließ Buschmann wissen. Übernahme von Verantwortung gebe es heute auch jenseits von Familie und Partnerschaft. Die Verantwortungsgemeinschaft soll Menschen rechtliche Sicherheit geben, die dauerhaft im Alltag Verantwortung füreinander übernehmen, aber keine Liebesbeziehung haben – etwa wenn ältere Menschen eine WG gründen oder Alleinerziehende sich im Alltag gegenseitig unterstützen.

Die Modernisierung des Familienrechts sei eines der wichtigsten rechtspolitischen Vorhaben in dieser Wahlperiode, betonte der FDP-Politiker. „2024 soll das Jahr werden, in dem wir das Versprechen einer Reform des Familienrechts mit Leben füllen.“

Am weitesten seien die Pläne zur Reform des Namensrechts vorangeschritten, der Bundestag werde den Gesetzentwurf voraussichtlich schon in den ersten Wochen des neuen Jahres beschließen, kündigte Buschmann an. Spätestens ab 2025 sollten Familien dann einen gemeinsamen Doppelnamen wählen können. Auch bei der Reform des Unterhaltsrechts werde die Ampelregierung zügig den nächsten Schritt gehen.