Buschmann: Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus von NS-Sprache befreien

Die noch bestehenden Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus sollen von NS-Sprache befreit werden, heißt es in einem Schreiben von Justizminister Marco Buschmann an mehrere Regierungsressorts.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)Imago / IPON

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wirbt dafür, noch bestehende Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus von NS-Sprache zu befreien. „Eine Prüfung durch mein Haus hat ergeben, dass der noch verbleibende Bereinigungsbedarf – insbesondere auch im Hinblick auf reichsrechtliche Begriffe – zehn Gesetze und zwölf Rechtsverordnungen betrifft“, heißt es in einem Schreiben des FDP-Politikers an mehrere Regierungsressorts, das den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt.

Diese Rechtsvorschriften sollten nun von den jeweils federführenden Ressorts auf „etwaige Bereinigungserfordernisse“ geprüft werden, gegebenenfalls sollten danach entsprechende „Rechtsbereinigungsgesetze“ erlassen werden.

Nach Informationen der Funke-Zeitungen gehört zu den Gesetzen, die geprüft werden sollen, etwa das 1939 in Kraft getretene Gesetz für Heilpraktiker, in dem die Rede von „Reichsregierung“ und „Reichsminister des Inneren“ sei. Weitere Beispiele seien das Gesetz des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands von 1933 und die Verordnung über öffentliche Spielbanken von 1939.

In der Vergangenheit bereits viel erreicht

Nach Buschmanns Worten wurde in der Vergangenheit bereits viel erreicht. „Insbesondere mit den früheren Rechtsbereinigungsgesetzen hat das Parlament zahlreiche vorkonstitutionelle Vorschriften, die aus der Zeit des Nationalsozialismus weiter galten, umfassend geändert oder aufgehoben“, betonte der Justizminister. Die bereits reformierten Gesetze würden die Bundesregierung „jedoch nicht von der permanenten Aufgabe entbinden, den Bestand des geltenden Rechts daraufhin zu überprüfen, welche Vorschriften zu bereinigen sind“.