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Burschenschaft darf im Verfassungsschutzbericht genannt werden

Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz darf die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz vorerst weiter namentlich in seinem Jahresbericht erwähnen. Wie das Mainzer Verwaltungsgericht am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte, wurde die Klage des Altherrenverbands der Burschenschaft dagegen abgewiesen. Einzelheiten zu den Urteilsgründen wolle das Gericht in den kommenden Tagen mitteilen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verfassungsschutz hatte 2024 bekanntgegeben, dass die Studentenverbindung beobachtet werde, weil sie einen „völkischen Nationalismus“ vertrete. Zudem pflege sie „enge Verbindungen zur ‘Neuen Rechten’ und rechtsextremistischen Szene“, heißt es in dem Verfassungsschutzbericht für 2024, der Auslöser der Klage war. Über Jahre hinweg seien immer wieder bekannte Vertreter dieser Strömungen zu Vorträgen in das Mainzer Verbindungshaus eingeladen worden. Die Burschenschaft diene der AfD „als Rekrutierungsraum und Kaderschmiede“.

Die Burschenschaft hatte in dem Klageverfahren verfassungsfeindliche Bestrebungen bestritten. Die Beobachtung sei grundsätzlich unangemessen, da alle Aktivitäten der Germannia Halle zu Mainz sich – ähnlich „wie bei einem Tischtennisverein“ – ausschließlich an die eigenen Mitglieder richteten, argumentierte der Klägeranwalt Jochen Lober bei der mündlichen Verhandlung Ende November. Es gebe anders als bei einer Partei auch keinerlei Absichten, das gesellschaftliche Leben zu beeinflussen.