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Bundesweit ändern mehrere tausend Menschen ihren Geschlechtseintrag

Seit 1. November ist das Selbstbestimmungsrecht in Kraft. Damit lässt sich der Geschlechtseintrag im Pass einfach mit einem Gang in das Standesamt ändern. Zuletzt ging die Nachfrage nach einer Änderung zurück.

Rund ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben in den größeren Städten in Deutschland bislang mehrere tausend Menschen ihren Geschlechtseintrags geändert. Allein in Berlin haben dies inzwischen rund 2.500 Menschen getan, wie die Berliner Senatskanzlei auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Den größten Andrang gab es in der Hauptstadt im vergangenen November mit 1.476 Anmeldungen. Die KNA hat bundesweit in rund 20 Städten in den jeweiligen Standesämtern nachgefragt.

Eine vergleichsweise hohe Zahl an Änderungen verzeichnet auch Leipzig. Hier haben sich bislang 1.308 Menschen gemeldet, bei 922 ist die Änderung vollzogen. In Hamburg haben sich bislang 1.144 Menschen gemeldet, in Köln wurde der Eintrag 692 mal geändert. In München haben rund 500 Menschen den Geschlechtseintrag ändern lassen, in Dresden 455, in Frankfurt 443 und in Stuttgart 256. Weitere Städte waren unter anderem Rostock mit 218 Erklärungen, Chemnitz mit 194, Potsdam mit 189 und Münster mit 183.

Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April vergangenen Jahres beschlossen, am 1. November 2024 trat es in Kraft. Damit ist für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt nötig – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss. In dem Gesetz geht die Bundesregierung von jährlich bundesweit rund 4.000 Menschen aus, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen.

Nach Auskunft der Städte gab es im vergangenen Jahr die meisten Anfragen. 2025 ging die Anfrage nach Änderungen zurück. In Einzelfällen gab es Personen, die nach einem Jahr eine erneute Änderung wollten. In Berlin betraf dies sieben Menschen.

Vor der Reform mussten trans- und intergeschlechtliche Personen zwei psychiatrische Gutachten und einen Gerichtsbeschluss vorlegen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nun ist dies per einfacher Erklärung auf dem Standesamt möglich. Dabei gibt es vier Möglichkeiten: männlich, weiblich, divers oder keine Angabe. Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Gesetz bis spätestens Ende Juli 2026 überprüft werden.