Bundesverwaltungsgericht verhandelt zu unabhängiger Asylberatung

Der Münchner Flüchtlingsrat hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für eine unabhängige Asylberatung in Erstaufnahmezentren geklagt. Zuletzt wurde dies vor allem in Oberbayern boykottiert.

Münchner Flüchtlingsrat wurde der Zutritt zu Anker-Einrichtungen durch den Regierungsbezirk Oberbayern untersagt (Symbolbild)
Münchner Flüchtlingsrat wurde der Zutritt zu Anker-Einrichtungen durch den Regierungsbezirk Oberbayern untersagt (Symbolbild)Imago / Steinach

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird über den Zugang von unabhängigen Asylberaterinnen und Asylberatern zu Erstaufnahmezentren verhandeln. Geklagt hatte der Münchner Flüchtlingsrat, wie das Bundesverwaltungsgericht mitteilte. Der Münchner Flüchtlingsrat bietet Asylverfahrensberatung an. In Oberbayern sei der Nichtregierungsorganisation der Zugang zu einem sogenannten Anker-Zentrum verweigert worden. Sie hatte daraufhin Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht (BVerwG 1 C 40.21).

Zudem betreibt der Flüchtlingsrat München einen Infobus für Flüchtlinge. Er berät Asylsuchende seit mehr als 20 Jahren in München und Umgebung. 2018 war der Initiative der Zutritt zu den Anker-Einrichtungen durch den Regierungsbezirk Oberbayern untersagt worden. Ein „anlassunabhängiger“ Zugang sei nicht möglich. Das Verwaltungsgericht München hatte dies bestätigt.

Zutritt nur bei konkreten Anfragen

Beraterinnen und Berater dürften nur in die Aufnahmezentren, wenn sie konkret von einem Schutzsuchenden angefragt wurden, hieß es. Ähnlich äußerte sich der Verwaltungsgerichtshof: Aus der Regelung über die Asylverfahrensberatung ergebe sich kein Anspruch des Klägers auf einen Zugang zu den Einrichtungen.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts habe bundesweite Bedeutung, erklärten die Initiative Pro Asyl, der Münchner Flüchtlingsrat und der Sächsische Flüchtlingsrat in einer gemeinsamen Mitteilung. Initiativen werde vielerorts der Zugang zu Erstaufnahmeeinrichtungen erschwert. Eine unabhängige Beratung sei aber „ein grundlegendes Recht“ und Voraussetzung für eine faire Asylpolitik.