Bundesteilhabegesetz wird noch nicht vollständig umgesetzt

Die vollständige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes lässt weiter auf sich warten. Die Regelung war schon 2016 beschlossen worden – von der Großen Koalition.

Das Teilhabegesetz wird noch nicht komplett umgesetzt
Das Teilhabegesetz wird noch nicht komplett umgesetztImago / f8 das Bild

Menschen mit Behinderung müssen noch länger als geplant auf die vollständige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes warten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag hervor.

Das 2016 in der Regierungszeit der damaligen Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beschlossene Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderung neu. Ziel ist es, ihre Teilhabe und Selbstbestimmung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken. Die dritte von vier Reformstufen ist Anfang 2020 in Kraft getreten. Die Eingliederungshilfe wurde aus der Sozialhilfe herausgelöst und solle sich am individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderungen orientieren, hieß es.

Regierung nennt Gründe für Verzögerung

Als Begründung für die Verzögerung nennt die Regierung die Pandemiefolgen und mangelnde Personalressourcen. Auch deshalb sei die Eingliederungshilfe noch nicht weiterentwickelt worden. Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes falle zudem den Ländern zu. Die Verzögerungen resultierten daraus, dass sich die Verhandlungen zu den Landesrahmenverträgen sowie zu den Einzelvereinbarungen vielerorts schwieriger und aufwändiger darstellten als erwartet, so die Regierung weiter.

Zur weiteren Umsetzung des Gesetzes seien die Projekte im Bundessozialministerium verlängert worden. Auch die Zusammenarbeit der Länder-Bund-Arbeitsgruppe werde fortgesetzt.