Familien aufgepasst: Gesetzlich Versicherte erhalten Kinderkrankengeld, wenn das Kind krank ist und keine alternative Betreuung möglich ist. 2024 wurde die Zahl der Tage aufgestockt. Doch die Regelung läuft 2025 aus.
Die Bundesregierung will die Kinderkrankengeldtage für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer eventuell auch nach 2025 erhöhen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Ohne Anschlussregelung würde die Höchstzahl der Kinderkrankengeldtage ab 2026 wieder auf zehn Anspruchstage pro Kind und insgesamt 25 Tage reduziert. Bei Alleinerziehenden auf 20, bei mehreren Kindern maximal 50 Tage.
Mit einer Neuregelung wurde Anfang 2024 der Anspruch für zwei Jahre, also bis Ende 2025, auf 15 Tage pro Kind und Elternteil erhöht. Für Alleinerziehende sind es seither 30 Tage pro Kind im Kalenderjahr. Für Eltern mit mehreren Kindern erhöhte sich der Gesamtanspruch pro Elternteil auf bis zu 35 Tage im Kalenderjahr, für Alleinerziehende auf bis zu 70 Tage.
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie zur Betreuung ihres kranken Kindes nicht zur Arbeit gehen können. Hierfür muss das Kinder unter 12 Jahren sein oder aufgrund einer Behinderung Hilfe benötigen. Außerdem darf keine alternative Betreuung durch den Partner oder ein anderes Familienmitglieder oder eine bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber zur Verfügung stehen.