Bundesrat macht Weg frei für Verbot von “Gehsteigbelästigung”
Künftig soll es vor Schwangerenberatungsstellen und Arztpraxen Schutzzonen geben. Falls Abtreibungsgegner dennoch innerhalb dieser protestieren, müssen sie mit einer Ordnungsstrafe rechnen.
Ein Verbot einer sogenannten Gehsteigbelästigung soll Schwangere künftig besser vor Demonstrierenden vor Beratungsstellen oder Arztpraxen schützen. Am Freitag machte der Bundesrat den Weg für ein Verbot solcher Aktionen frei.
Als “Gehsteigbelästigung” werden aggressive Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Einrichtungen bezeichnet, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten oder Abtreibungen vornehmen. Das Gesetz sieht vor, dass solche Protestaktionen innerhalb einer Schutzzone von 100 Metern künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Laut Gesetz muss ein ungehinderter Zugang zu den Beratungsstellen gewährleistet werden.
In der Vergangenheit hatten Städte wie Frankfurt am Main mehrmals vergeblich versucht, Demonstrationen von Lebensschützern vor Beratungsstellen zu verbieten. Der Bundestag hatte das Gesetz im Juli beschlossen.
In Großbritannien soll Ende Oktober eine ähnliche Regelung in Kraft treten. Sie erklärt in einem Radius von 150 Metern um Kliniken, die Abtreibungen vornehmen, alles für illegal, was “jemanden an der Inanspruchnahme von Kliniken und Arztpraxen hindert oder eine Patientin oder eine Angestellte einer Klinik belästigt oder in Bedrängnis bringt”. Anders als ihre konservativen Amtsvorgänger will die Labour-Regierung laut britischen Medienberichten nun auch Gebete in diesem Radius verbieten.