Bundesrat fordert Mutterschutz auch für Selbstständige

Arbeitnehmerinnen und Beamtinnen erhalten Leistungen zum Mutterschutz. Freiberuflerinnen gehen leer aus. Das zeigt sich am Frauenanteil in diesen Berufen. Die Länderkammer verlangt nun gleiche Lebensverhältnisse.

Selbstständige sollen nach dem Willen des Bundesrats während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Die Länderkammer forderte am Freitag von der Bundesregierung entsprechende Schritte. Die Initiative für die Entschließung ging von Nordrhein-Westfalen und Hamburg aus.

Der Bundesrat begründete seine Forderung mit dem niedrigen Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Die deutsche Rechtsordnung enthalte Regelungen für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Richterinnen – nicht jedoch für Selbstständige. Hier müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden. Deshalb sollten Nachteile für selbstständige Schwangere oder Mütter in der Zeit nach der Entbindung abgebaut werden. Dies sei auch ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Besonders betroffen seien Unternehmerinnen im Handwerk. Gerade jüngeren Frauen fehlten hier oft noch Rücklagen für eine Vorsorge. Ihnen drohten Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge bis hin zur Insolvenz. Die Arbeit sei oft körperlich belastend und der Investitionsbedarf in dieser Lebensphase besonders hoch. Daher müssten Gründerinnen und Selbstständige mehr Rückhalt zur Gründung erhalten, verlangte der Bundesrat. Finanziert werden könne dies durch Bundesmittel oder durch Schaffung eines solidarischen Umlagesystems.