Mehrere Bundesländer wollen einen weiteren Anlauf für neue Regeln bei der Organspende nehmen. Auf der Tagesordnung des Bundesrates stehen zudem weitere Vorstöße, etwa zum Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche.
Der Bundesrat entscheidet an diesem Freitag über mehrere Eigeninitiativen der Länder. Dabei geht es unter anderem um die Forderung nach der Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende. Demnach würde künftig jeder Bürger grundsätzlich als Organspender gelten, der nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat.
Derzeit ist eine Organentnahme nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Der Bundesrat hatte bereits im Juli 2024 hierzu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Er ist aber wegen der Neuwahlen in diesem Jahr inzwischen verfallen.
Außerdem stimmen die Länder darüber ab, ob sie eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg bringen, um ein Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in die Verfassung aufzunehmen. Weitere Initiativen aus dem Länderkreis dringen auf eine Abschaffung des begleiteten Trinkens für 14- und 15-Jährige sowie auf ein Rauchverbot im Auto zum Schutz von Kindern und Schwangeren. Zu zwei geplanten Änderungen der Pflegegesetze nimmt der Bundesrat heute nur Stellung.