Bundesrat billigt neues Namensrecht

Künftig haben Ehepaare mehr Flexibilität bei der Namenswahl. Der Bundesrat billigte am Freitag ein entsprechendes Gesetz. Während es bisher nur einem Ehepartner gestattet war, den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen, ist dies nach dem neuen Namensrecht nun beiden Ehepartnern möglich. Die Bildung eines Doppelnamens kann auch ohne Bindestrich erfolgen.

Zukünftig können auch Kinder einen Doppelnamen führen. Das neue Namensrecht sieht zudem vor, dass im Falle der Scheidung der Eltern ein Kind auf vereinfachtem Wege den Nachnamen des Elternteils annehmen kann, in dessen Haushalt es lebt. Das Gesetz tritt zum 1. Mai 2025 in Kraft.