Der Familiennachzug wird für bestimmte Geflüchtete vorerst gestoppt. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf passieren lassen. Dabei bleibt das Vorhaben umstritten.
Der Bundesrat hat die Aussetzung des Familiennachzugs für bestimmte Geflüchtete gebilligt. Damit steht einem vorübergehenden Stopp für zunächst zwei Jahre ab Inkrafttreten nichts mehr im Wege. Die Länderkammer ließ am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf passieren. Künftig dürfen Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus vorerst keine engen Angehörigen wie Ehepartner und Kinder oder im Fall von Minderjährigen die Eltern mehr nach Deutschland nachholen. Ausnahmen sind nur in Härtefällen möglich.
Unter subsidiären Schutz fallen häufig Bürgerkriegsflüchtlinge. Der Familiennachzug zu Menschen mit diesem Schutzstatus war zwischen 2016 und 2018 schon einmal ausgesetzt. Seitdem ist die Zahl der erteilten Visa beschränkt, auf bis zu 12.000 Nachzüge pro Jahr.
An dem Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung hatte es deutliche Kritik von Kirchen, Sozialverbänden und Flüchtlingshelfern gegeben. Sie argumentieren unter anderem, dass der besondere Schutz der Familie auch für Geflüchtete gelte. Die Organisation Pro Asyl hat bereits angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen.
Befürworter der Aussetzung wie die Kommunalverbände hoffen dagegen auf eine Begrenzung der Zuwanderung. Viele Kommunen sehen ihre Aufnahmekapazitäten erschöpft.