Bundesrat berät über Krankenhausreform
Die Krankenhausreform ist quasi in trockenen Tüchern – nur der Bundesrat könnte am heutigen Freitag das Vorhaben ausbremsen und wohl letztlich blockieren. Viele würde das freuen.
Der umfassende Umbau der Krankenhauslandschaft in Deutschland ist am heutigen Freitag Thema im Bundesrat. Das als Krankenhausreform bekannte Gesetz hat den Bundestag bereits passiert. Nun könnte die Länderkammer statt das Gesetz zu billigen und es Anfang Januar in Kraft treten zu lassen, den Vermittlungsausschuss anrufen. Dadurch käme es zu neuen Beratungen und einer Abstimmung. Ob dies zeitlich vor der Neuwahl klappen würde, ist fraglich, zumal der rot-grünen Minderheitsregierung die Stimmen fehlen und die Union bereits eine Blockade angekündigt hat. Von Krankenhäusern und Verbänden kommt seit Monaten viel Kritik am Gesetzentwurf.
Die Reform soll die Zahl von derzeit 1.900 Klinikstandorten deutlich reduzieren – bei höherer Qualität und besserer Finanzierung. Kernelement ist ein neues Abrechnungssystem. Über die bisherigen Fallpauschalen hinaus soll es Vorhaltepauschalen für gewisse Leistungen geben. Die Leistungsgruppen hierfür sollen die Länder zuweisen.
Diese Leistungsgruppen sind mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen versehen, um sicherzustellen, dass Kliniken ein bestimmtes Maß an technischer Ausstattung, Personal und Fachdisziplinen haben. In strukturell schwächeren Regionen soll es die Möglichkeit für sektorübergreifende und integrierte Gesundheitszentren geben. Auch soll es extra Mittel für gewisse Fachbereiche wie etwa Geburtshilfe oder Intensivmedizin geben. Zur Finanzierung ist ein Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro geplant – von Bund und Ländern.