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Bundesrat befasst sich mit Selbstbestimmungsgesetz

Der Bundesrat befasst sich am heutigen Freitag mit dem Selbstbestimmungsgesetz. Danach sollen trans- und intergeschlechtliche Menschen leichter Namen und Geschlechtseintrag ändern. Statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie einen Gerichtsbeschluss sieht das Selbstbestimmungsgesetz nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt vor.

Zudem steht die Änderung des Namensrechts auf der Tagesordnung der Länderkammer. Konkret ist unter anderem geplant, dass auch ein Doppelname als Ehename geführt werden kann und auch Kinder diesen Doppelnamen tragen können. Weiterer Punkt ist eine geplante Flexibilisierung des Freiwilligendienstes. Laut Gesetz sollen junge Menschen unter 27 Jahren künftig einen Freiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren können.