Bundesmittel für Ausbau von Ganztagsbetreuung

Sachsen-Anhalt erhält vom Bund rund 80 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung bei Grundschulkindern. Wie Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag in Magdeburg sagte, stimmte das Landeskabinett einer entsprechenden Förderrichtlinie zu. Beabsichtigt sei, den Landkreisen und kreisfreien Städten zügig die Zuwendungsbescheide zukommen zu lassen, sodass das Geld vor Ort verwendet werden kann.

Der Bund hatte im Oktober 2021 ein Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Es sieht ab dem 1. August 2026 die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bei Grundschulkindern vor. Spätestens ab 2029 muss für alle Kinder der Jahrgangsstufen eins bis vier ein Betreuungsplatz bereitstehen. Bundesweit stehen dafür 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden.

Grimm-Benne sagte, in Sachsen-Anhalt werde dieser Rechtsanspruch wie in anderen östlichen Bundesländern bereits erfüllt. Im Land gebe es schon jetzt bis zur Versetzung in den siebten Schuljahrgang einen gesetzlichen Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Dieser Anspruch gelte sogar bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, soweit Plätze vorhanden seien, hieß es. „Nichtsdestotrotz haben wir es durchgesetzt, dass auch wir von dem Kuchen etwas abbekommen“, sagte die Ministerin.

Mit der Richtlinie würden bauliche Maßnahmen gefördert, jedoch keine Personal- oder Betriebskosten. Über die konkrete Verwendung des Geldes sollen die Kommunen direkt entscheiden, sagte Grimm-Benne.