Gericht: Bundesministerium muss Fragen zu Referatsleiter beantworten

Das Bundesverkehrsministerium muss einem Journalisten nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin Auskunft über die Arbeitszeiten eines Referatsleiters erteilen. Der auf die Beantwortung einzelner Fragen zielende Eilantrag hatte überwiegend Erfolg, wie das Gericht am Montag in Berlin mitteilte. (Az.VG 7 L 189/24)

Das Ministerium muss dem Journalisten unter anderem beantworten, ob der Referatsleiter an drei Tagen im April eine Zeitkorrektur seines Arbeitszeitkontos beantragt hat. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Der Journalist hatte berichtet, der Referatsleiter habe sich im April an verschiedenen Tagen in der FDP-Parteizentrale aufgehalten. Auf Nachfrage, ob dies genehmigt worden sei, erteilte das Ministerium unter Berufung auf den Persönlichkeits- und Datenschutz keine Auskunft.

Laut Gericht besteht ein Auskunftsanspruch. Danach kann auch ein Dritter eine Auskunft aus der Personalakte ohne Einwilligung des Beamten verlangen, wenn die Auskunftserteilung für den Schutz berechtigter, höherrangiger Interessen zwingend erforderlich ist.

In dem Fall überwiege das besonders hohe Informationsinteresse der Presse über den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des betroffenen Beamten. Es bestehe ein Interesse der Öffentlichkeit, darüber informiert zu werden, inwiefern mit öffentlichen Geldern besoldete leitende Beamte in einem Ministerium ihre Tätigkeit dort wahrnähmen. Im Blickfeld der Allgemeinheit stehe dabei die Frage der Trennung von Regierungs- und Parteiarbeit.